Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar                                                                   20.04.2011

Gemeinderat und Kommunalverfassung

I 10-1 Fr/I 10 mh

 

 

Beschlussprotokoll     über die Sitzung des Gemeinderates am 18.04.2011

 

 

 

Sitzungsort:                      Bürgersaal des Alten Rathauses in Esslingen

Sitzungsdauer:                 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr

 

Den Vorsitz führte:            Oberbürgermeister Dr. Juergen Zieger   

                                                

 

Anwesende:

 

Ratsmitglieder

 

SPD

 

 

 

 

 

 

Andreas Koch

 

Axel Schönhaar

 

Brigitte Krömer-Schmeisser

 

Christa Müller

 

Heidi Bär

 

Ina Wolpert

 

Klaus Hummel

 

Otto Blumenstock

 

Richard Kramartschik

 

 

CDU

 

 

 

 

 

 

Carl-Eberhard Klapproth

 

Dietgard Walter-Fischer

 

Edward-Errol Jaffke

 

Ernst Mauz

 

Gerhard Heubach

 

Jörn Lingnau

 

Regina Hemminger

 

Ursula Merkle

 

 

Freie Wähler

 

 

 

 

 

 

Adolf Bayer

 

Annette Silberhorn-Hemminger

 

Daniela Hemminger-Narr

 

Dieter Deuschle

 

Eberhard Scharpf

 

Jörg Zoller

 

Jürgen Merz

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

 

 

 

Brigitte Häfele

 

Carmen Tittel

 

Claudia Wild

 

Dirk Rupp

 

Helmut Müller-Werner

 

Jürgen Menzel

 

Petra Schaback

 

Wolfgang Latendorf

(ab TOP 4)

 

FDP

 

 

 

 

 

 

Ulrich Fehrlen

 

Wolfgang Oettle

 

 

 

 

 

Von der Verwaltung

 

 

 

Bertram Schiebel

Daniel Fluhrer

Gerhard Müller

Gunther Burmeister

Karl Oberfell

Markus Raab

Roland Karpentier

Uwe Heinemann

Wilfried Wallbrecht

 

 

 

 

Schriftführer

Werner Friesch

 

Entschuldigt abwesend:

 

 

 

 

 

 

Otto Dieringer

 

Wolfgang Drexler

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerhard Deffner

 

Markus Grübel

 

 

 

 

 

 

 

 

Friedrich Rapp

 

Sigrid Beh

 

 

 

 

 

 

 

 

Werner Bolzhauser

 

 

 

 

 

 

Tagesordnung: - Öffentliche Sitzung -

 

TOP

Bezeichnung

Nummer

 

 

 

 

Resolution des Gemeinderates

 

 

 

 

1.

Ausscheiden von Stadträtin Petra Schaback aus dem Gemeinderat

10/093/2011

 

 

 

2.

Ehrung durch die Stadt Esslingen am Neckar

10/084/2011

 

 

 

3.

Nachrücken von Herrn Wolfgang Latendorf in den Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.

10/094/2011

 

 

 

4.

Neubesetzung von Ausschüssen

10/095/2011

 

 

 

5.

Bürgerversammlung für den Bereich des Bürgerausschusses Innenstadt

10/112/2011

 

 

 

6.

Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier: Beschluss der Satzungen

61/066/2011

 

 

 

7.

Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier: Beschluss der Satzungen

61/100/2011

 

 

 

8.

Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebs Klinikum Esslingen am Neckar

14/297/2010

 

 

 

9.

Neubau des Waldorfkindergartens an der Waldorfschule in Esslingen (Weilstraße)

50/088/2011

 

 

 

10.

Südtangente 2. u. 3. Bauabschnitt: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

66/097/2011

 

 

 

11.

Bildung von Haushaltsresten 2010 - Neuveranschlagung in 2011

20/092/2011

 

 

 

12.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) für die Stadt Esslingen am Neckar in Höhe von 12.235.000 EUR im Jahr 2011

20/082/2011

 

 

 

13.

Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 250.000 EUR für ein Treuhandkonto der Fa. Geoteck (Erschließungsträger) bei der Kreissparkasse Göppingen zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Strengenäcker“

20/077/2011

 

 

 

14.

1. Bürgschaftsübernahme für Kassenkredite der Klinikum Esslingen GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im Rahmen des Wirtschaftsplans 2011 2. Abrechnung von Bürgschaftszinsen für Kassenkredite

20/074/2011

 

 

 

15.

Bürgschaftsübernahme für Kreditaufnahmen der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co KG zur Finanzierung von Neuinvestitionen im Jahr 2011 im Gesamtbetrag von 5.950.000 EUR

20/073/2011

 

 

 

16.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2010

23/108/2011

 

 

 

17.

Jahresabschluss der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH zum 31.12.2009

23/109/2011

 

 

 

18.

Prüfung der Ausweisung eines Georg-Christian-von-Kessler-Platzes, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2011

FA/098/2011

 

 

 

Protokoll

 

 

TOP  Resolution des Gemeinderates  

  

 

Beschluss:

 

Mit dieser Resolution ersucht der Gemeinderat der Stadt Esslingen am Neckar die deutsche Bundesregierung einmütig darum, auf die iranische Regierung einzuwirken, dass die unmittelbar drohende Strafe für Shiva Nazar Ahari -74 Peitschenhiebe und 4 Jahre Haft- ausgesetzt wird. Die Trägerin des internationalen Menschenrechtspreises der Stadt Esslingen am Neckar,  Shiva Nazar Ahari, hat lediglich von ihrem Menschenrecht auf Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht. Die Wahrnehmung dieser Menschenrechte- u.a. Blog- und Interneteinträge und die Gründung einer Initiative für Frauenrechte im Iran - darf nicht zur Folge haben, dass Shiva Nazar Ahari durch die körperliche Strafe möglicherweise zu Tode kommt  oder bleibende physische und psychische Schäden erleidet. Auch die vierjährige Haftstrafe ist in keinster Weise gerechtfertigt. Wegen des gegen Sie gerichteten Urteils konnte Shiva Nazar Ahari den Menschenrechtspreis nicht persönlich entgegen nehmen Der Esslinger Gemeinderat fordert deshalb die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland dazu auf, sich für die Unversehrtheit der Preisträgerin des Theodor-Haecker-Preises 2011 für politischen Mut und Aufrichtigkeit der Stadt Esslingen am Neckar bei der iranischen Regierung einzusetzen.

Esslingen am Neckar, den 18. April 2011.“      

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 1. Ausscheiden von Stadträtin Petra Schaback aus dem Gemeinderat

( 10/093/2011 )

  

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass bei Frau Stadträtin Petra Schaback ein wichtiger Grund nach § 16 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt.   

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 2. Ehrung durch die Stadt Esslingen am Neckar ( 10/084/2011 )

  

Beschluss:

 

Stadträtin Petra Schaback wird in Anerkennung besonderer Verdienste um die Stadt Esslingen am Neckar und ihre Bevölkerung die Bürgermedaille verliehen.  

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 3. Nachrücken von Herrn Wolfgang Latendorf in den Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N. ( 10/094/2011 )

  

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass bei Herrn Wolfgang Latendorf ein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung für den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegt.   

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

TOP 4. Neubesetzung von Ausschüssen ( 10/095/2011 )

 

 

Beschluss:

 

Folgender Neubesetzung von Ausschüssen wird zugestimmt:

 

 

 

 

 

 

 

 

1.            Verwaltungsausschuss

 

         Mitglied bisher                                                Mitglied neu  

 

         Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

2.            Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

3.            Kulturausschuss

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

4.            Sportausschuss

Mitglied bisher                                                Mitglied neu

Petra Schaback                                             Dirk Rupp

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Dirk Rupp                                                        Claudia Wild

5.            Wirtschaftshilfeausschuss                                  

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf


6.            Eigenbetrieb Städt. Pflegeheime

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Petra Schaback                                              Carmen Tittel

7.            Betriebsausschuss Klinikum Esslingen

Mitglied bisher                                                Mitglied neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

8.            Betriebsausschuss Städt. Gebäude

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

9.            Fachrat für Migration und Integration

Mitglied bisher                                                Mitglied neu

Petra Schaback                                             Claudia Wild

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Claudia Wild                                                   Wolfgang Latendorf

10.       Volkshochschulausschuss

Mitglied bisher                                                Mitglied neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

11.       Rechnungsprüfungskommission

Mitglied bisher                                                Mitglied  neu

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf

12.       Ältestenrat

Mitglied bisher                                                Mitglied neu

Petra Schaback                                             Jürgen Menzel

Stellvertreter bisher                                        Stellvertreter neu

Jürgen Menzel                                                Wolfgang Latendorf

13.       Aufsichtsrat EWB

Mitglied bisher                                                Nachfolger

Petra Schaback                                             Wolfgang Latendorf                                                           


 

 

 

 

   

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 5. Bürgerversammlung für den Bereich des Bürgerausschusses Innenstadt

( 10/112/2011 )

  

 

Beschluss:

 

 

1.   Für den Bereich des Bürgerausschusses Innenstadt findet am Donnerstag,
19. Mai 2011, 19 Uhr, im Evangelischen Gemeindehaus Blarerplatz, eine Bürgerversammlung statt.

2.        In Abstimmung mit dem Bürgerausschuss wird folgende Tagesordnung festgelegt:

1.     Begrüßung

2.      Rechenschaftsbericht des Bürgerausschusses

3.      Neuwahl des Bürgerausschusses

4.      Jugendliche im öffentlichen Raum

5.      Die östliche Altstadt – ein Quartier kämpft gegen den Abstieg
- Überlegungen der Stadt zur Verbesserung und Erhaltung der Attraktivität

6.      Ein Stadtgebiet ist abgehängt – der gesperrte Steg zur Frauenkirche
- Anbindung der Gebiete am nordwestlichen Rand der Innenstadt an das
  Zentrum

7.      Feste und Veranstaltungen in der Innenstadt
- Lärmbelästigung
- Schmutz und Vermüllung bei und nach Veranstaltungen im öffentlichen
  Raum

8.      Ergebnisse Wettbewerb Weststadt

9.      Bedachung neuer ZOB

10. Gestaltung Kinderspielplatz Schäfergelände

11. Verschiedenes

 

(Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sind nicht Bestandteil der amtlichen Bürgerversammlung)

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

 

TOP 6. Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier: Beschluss der Satzungen

( 61/066/2011 )

  

 

Beschluss:

 

1.   Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 31.08.2010  und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

 

Nr. T 1        Bürgerausschuss Mettingen

     Herrn Dr. med. Slatosch,

     Burgunder Straße 4/1, 73733 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 2        Deutsche Telekom AG, T-Com,

     Techn.Infrastruktur Ndl. SW PTI 22 Stgt.

     Postfach 50 20 20, 70369 Stuttgart

 

Nr. T 3        EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar

     Hahnweidstraße 44, 73230 Kirchheim/Teck

 

Nr. T 4        Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG

     Fleischmannstraße 50, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 5        Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413

     Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 6        Württembergischer Gärtnereiverband

     Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart

 

Nr. T 7        Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9

     Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

     Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br.

 

Nr. T 8        Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21

     Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart

 

sowie von privater Seite vorgebrachten Stellungnahmen

 

Nr. B 1       Rainer Clauß, Sulzgrieser Straße 22a und

                         Werner Clauß, Rüderner Straße 41/1,

                         73732 Esslingen

 

 

sowie der in der Begründung der Vorlage 61/066/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 8 und Anlage B 1 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.

 

2.   Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.

 

3.   Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 31.08.2010, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 31.08.2010 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 31.08.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in dem seine Grenzen eingezeichnet sind.

4.      Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom
31.08.2010.
  

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 7. Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier: Beschluss der Satzungen

( 61/100/2011 )

  

 

Beschluss:

 

 

1.   Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 29.09.2010  und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen

 

 

Nr. T 1       Deutsche Telekom AG, T-Com

                   Postfach 50 20 20, 70369 Stuttgart

 

Nr. T 2       EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar

                   Hahnweidstraße 44, 73230 Kirchheim/Teck

 

Nr. T 3       Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413

                   Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 4       Polizeidirektion Esslingen, Führungs- und Einsatzstab

                   Agnespromenade 4, 73728 Esslingen am Neckar

 

Nr. T 5       Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9

                   Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W

                   Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br. 

 

sowie der in der Begründung der Vorlage 61/100/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 5 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.

 

2.   Die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung getragen werden konnte, unberücksichtigt.

 

3.   Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 29.09.2010, den "Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 29.09.2010 und der Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 29.09.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in dem seine Grenzen eingezeichnet sind.

4.      Aufgrund von § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom
29.09.2010.
   

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

 

 

TOP 8. Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebs Klinikum Esslingen am Neckar

( 14/297/2010 )

  

Beschluss:

 

Der Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes Klinikum Esslingen am Neckar wird wie folgt festgestellt und beschlossen:

 

1.         Jahresabschlussbilanz

 

1.1       Bilanzsumme                                                           112 233 627,59 €

 

1.1.1   davon entfallen auf der Aktivseite auf

 

            -  das Anlagevermögen                                            91 899 129,08 €

            -  das Umlaufvermögen                                            20 334 498,51 €

            -  Ausgleichsposten nach dem KHG                                    ---

            -  Rechnungsabgrenzung                                                       ---

 

1.1.2   davon entfallen auf der Passivseite auf

 

-  das Eigenkapital                                                      7 572 807,91 €

-  die Sonderposten aus Zuwendungen zur

   Finanzierung des Anlagevermögens                   29 793 745,00 €

-  die Rückstellungen                                                  1 728 622,00 €

-  die Verbindlichkeiten                                            72 633 050,68 €

-  Ausgleichsposten aus Darlehensförderung          505 402,00 €

-  Rechnungsabgrenzungsposten                                    ---

 

 

2.         Jahresabschluss nach Gewinn- und Verlustrechnung

 

2.1.1   Summe der Erträge                                                    8 852 931,03 €

 

2.1.2   Summe der Aufwendungen                                       9 203 060,37 €

 

2.1.3   Jahresfehlbetrag                                                     -      350 129,34 €

 

 

3.         Behandlung des Jahresfehlbetrages

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von – 350 129,34 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.         Entlastung der Geschäftsführung des Eigenbetriebs Klinikum Esslingen

Der Geschäftsleitung wird Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 9. Neubau des Waldorfkindergartens an der Waldorfschule in Esslingen (Weilstraße) ( 50/088/2011 )

  

 

Beschluss:

 

 

1.        Der Förderkreis Waldorfkindergarten e. V. erhält für den Neubau einer Kindertageseinrichtung am Standort der Waldorfschule Esslingen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 85 % der nach Abzug der Bundeszuschüsse verbleibenden Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal 1.496.000,- €.

2.        Mit Inbetriebnahme der Einrichtung betreibt der Verein am neuen Standort eine Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) und zwei Ganztagesgruppen (GT) für Kindergartenkinder sowie eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und eine Ganztagesgruppe für unter dreijährige Kinder. Der Standort Seracher Straße mit seiner Kindergartengruppe (VÖ) bleibt erhalten.

3.        Die Stadt Esslingen beteiligt sich ab Inbetriebnahme der neuen Kindertageseinrichtung mit 75 % an den Betriebsausgaben der beiden Kindertageseinrichtungen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein einen neuen Vertrag über den Investitionskostenzuschuss, den Betrieb und die Finanzierung der Waldorfkindergärten auszuhandeln und im zuständigen Ausschuss zur Genehmigung vorzulegen..

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

TOP 10. Südtangente 2. u. 3. Bauabschnitt: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten ( 66/097/2011 )

  

 

Beschluss:

 

1.     Die Pläne des Tiefbauamtes werden genehmigt.

 

2.     Die Kostenanschlagssumme in Höhe von insgesamt 4.570.000 € wird genehmigt und teilt sich wie folgt auf:

a.     Die Kostenanschlagssumme für den Straßen- und Tiefbau 2. Bauabschnitt Südtangente in Höhe von 1.450.000 €, bereitgestellt im Haushalt der Stadt.

b.     Die Kostenanschlagssumme für den Straßenbau 3. Bauabschnitt Südtangente einschließlich Kandler- und Schlachthausstraße in Höhe von 2.550.000 €, bereitgestellt im Haushalt der Stadt.

c.     Die Kostenanschlagssumme für die Kanalbauarbeiten 3. Bauabschnitt Südtangente in Höhe von 570.000 €, bereitgestellt im Wirtschaftsplan der WSE.

 

3.     Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 15.02.2011 erhält die Fa. Leonhard Weiss aus Göppingen zum Angebotspreis von 3.353.006,02 € den Zuschlag und wird mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.  

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 11. Bildung von Haushaltsresten 2010 - Neuveranschlagung in 2011

( 20/092/2011 )

  

 

Beschluss:

 

1.      Der Neuveranschlagung der Haushaltsausgabereste aus dem Verwaltungshaushalt 2010 im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von743.686,95 EUR wird zugestimmt (siehe Anlage 1).

 

2.      Der Neuveranschlagung der Haushaltseinnahmereste aus dem Vermögenshaushalt 2010 im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 868.600 EUR wird zugestimmt.

Der Neuveranschlagung der Haushaltsausgabereste aus dem Vermögenshaushalt 2010 im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 3.052.000 EUR wird zugestimmt (siehe Anlage 2).

 

3.      Der Anpassung der Planansätze in Höhe von 44.773 EUR im Ergebnishaushalt und 44.500 EUR im Finanzhaushalt, die aus der Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2011 resultiert, wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 12. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) für die Stadt Esslingen am Neckar in Höhe von 12.235.000 EUR im Jahr 2011 ( 20/082/2011 )

  

 

Beschluss:

 

Entsprechend der Haushaltssatzung 2011 werden Kredite in Höhe von 12.235.000 EUR in einer oder mehreren Tranchen zu den günstigsten Konditionen aufgenommen. Es ist vorgesehen,  je nach Zinssituation einen Mix aus klassischem kommunalem Festsatzdarlehen, Förderdarlehen, variablem Darlehen mit Swap-Absicherung, strukturiertem Darlehen oder ähnlichen Produkten aufzunehmen.

 

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind Basis für die Entscheidung bei der Auswahl der Finanzierungsprodukte.

  

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 13. Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 250.000 EUR für ein Treuhandkonto der Fa. Geoteck (Erschließungsträger) bei der Kreissparkasse Göppingen zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Strengenäcker“ ( 20/077/2011 )

  

 

Beschluss:

 

Bei der Kreissparkasse Göppingen wird ein Treuhandkonto zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Strengenäcker“ eingerichtet. Die Stadt Esslingen am Neckar übernimmt die Ausfallbürgschaft für das Treuhandkonto in Höhe von 250.000 EUR gemäß § 765 ff BGB einschließlich - sofern erforderlich - Zinsen und Nebenkosten.

   

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 14. 1. Bürgschaftsübernahme für Kassenkredite der Klinikum Esslingen GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im Rahmen des Wirtschaftsplans 2011 2. Abrechnung von Bürgschaftszinsen für Kassenkredite (20/074/2011)

  

 

Beschluss:

 

 

1.   Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft gemäß § 765 ff BGB einschließlich Zinsen und Nebenkosten – im Bedarfsfalle – für Kassenkredite der Klinikum Esslingen GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2011 wird zugestimmt.

2.   Den Abrechnungsmodalitäten von Bürgschaftszinsen für Kassenkredite wird zugestimmt.

 

  

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 15. Bürgschaftsübernahme für Kreditaufnahmen der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co KG zur Finanzierung von Neuinvestitionen im Jahr 2011 im Gesamtbetrag von 5.950.000 EUR (20/073/2011)

  

 

Beschluss:

 

Der Übernahme von Ausfallbürgschaften gemäß § 765 ff BGB einschließlich Zinsen und Nebenkosten – im Bedarfsfalle – für Darlehensaufnahmen der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co KG in Höhe von insgesamt 5.950.000 EUR gemäß Wirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt.

 

Die Aufteilung der Darlehensaufnahmen stellt sich dar wie folgt:

 

Versorgungsbetrieb:                                         5.005.000 EUR

Bäderbetrieb:                                                        945.000 EUR

Gesamt:                                                              5.950.000 EUR

   

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 16. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2010 ( 23/108/2011 )

  

 

Beschluss:

 

Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2010 der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH wird die Habitat, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-, Herdweg 52, 70174 Stuttgart, gewählt.   

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 17. Jahresabschluss der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH zum 31.12.2009

( 23/109/2011 )

  

 

Beschluss:

 

1.      Der Geschäftsbericht der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2009 wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat nimmt vom Prüfungsbericht der Habitat, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk über die durchgeführte Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2009 bei der WSE GmbH Kenntnis.

3.      Die Gesellschafterversammlung beschließt den Bilanzgewinn, bestehend aus dem unverteilten Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2009 in Höhe von € 791.931,21 sowie den Jahresüberschuss 2009 in Höhe von € 76.224,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.      Der Geschäftsführung der WSE wird gemäß § 15 Ziff. 2 in Verbindung mit § 13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages vom 20.12.2005 für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.   

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

TOP 18. Prüfung der Ausweisung eines Georg-Christian-von-Kessler-Platzes, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2011 ( FA/098/2011 )

  

Beschluss:

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2011 wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.     

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 



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