Stadt Esslingen am Neckar 20.04.2011
Gemeinderat und Kommunalverfassung
I 10-1 Fr/I 10 mh
Beschlussprotokoll über die Sitzung des
Gemeinderates am 18.04.2011
Sitzungsort: Bürgersaal des Alten Rathauses in Esslingen
Sitzungsdauer: 17:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Den Vorsitz führte: Oberbürgermeister Dr. Juergen Zieger
Anwesende:
Ratsmitglieder
SPD
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Andreas Koch
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Axel Schönhaar
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Brigitte
Krömer-Schmeisser
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Christa Müller
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Heidi Bär
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Ina Wolpert
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Klaus Hummel
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Otto Blumenstock
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Richard Kramartschik
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CDU
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Carl-Eberhard
Klapproth
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Dietgard
Walter-Fischer
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Edward-Errol Jaffke
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Ernst Mauz
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Gerhard Heubach
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Jörn Lingnau
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Regina Hemminger
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Ursula Merkle
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Freie Wähler
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Adolf Bayer
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Annette
Silberhorn-Hemminger
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Daniela Hemminger-Narr
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Dieter Deuschle
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Eberhard Scharpf
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Jörg Zoller
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Jürgen Merz
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Bündnis 90/Die Grünen
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Brigitte Häfele
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Carmen Tittel
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Claudia Wild
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Dirk Rupp
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Helmut Müller-Werner
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Jürgen Menzel
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Petra Schaback
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Wolfgang Latendorf
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(ab TOP 4)
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FDP
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Ulrich Fehrlen
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Wolfgang Oettle
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Von der Verwaltung
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Bertram Schiebel
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Daniel Fluhrer
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Gerhard Müller
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Gunther Burmeister
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Karl Oberfell
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Markus Raab
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Roland Karpentier
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Uwe Heinemann
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Wilfried Wallbrecht
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Schriftführer
Werner Friesch
Entschuldigt abwesend:
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Otto
Dieringer
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Wolfgang
Drexler
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Gerhard
Deffner
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Markus
Grübel
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Friedrich
Rapp
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Sigrid
Beh
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Tagesordnung: - Öffentliche
Sitzung -
TOP
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Bezeichnung
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Nummer
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Resolution des
Gemeinderates
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1.
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Ausscheiden von Stadträtin
Petra Schaback aus dem Gemeinderat
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10/093/2011
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2.
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Ehrung durch die Stadt
Esslingen am Neckar
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10/084/2011
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3.
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Nachrücken von Herrn
Wolfgang Latendorf in den Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N.
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10/094/2011
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4.
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Neubesetzung von
Ausschüssen
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10/095/2011
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5.
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Bürgerversammlung für den
Bereich des Bürgerausschusses Innenstadt
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10/112/2011
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6.
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Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße
im Planbereich 19 "Mettingen" und Satzung über örtliche
Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier:
Beschluss der Satzungen
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61/066/2011
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7.
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Bebauungsplan
Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38
"Wiflingshausen" und Satzung über örtliche Bauvorschriften
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier: Beschluss der
Satzungen
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61/100/2011
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8.
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Jahresabschluss 2009 des
Eigenbetriebs Klinikum Esslingen am Neckar
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14/297/2010
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9.
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Neubau des
Waldorfkindergartens an der Waldorfschule in Esslingen (Weilstraße)
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50/088/2011
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10.
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Südtangente 2. u. 3.
Bauabschnitt: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten
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66/097/2011
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11.
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Bildung von
Haushaltsresten 2010 - Neuveranschlagung in 2011
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20/092/2011
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12.
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Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) für die
Stadt Esslingen am Neckar in Höhe von 12.235.000 EUR im Jahr 2011
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20/082/2011
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13.
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Übernahme einer
Ausfallbürgschaft in Höhe von 250.000 EUR für ein Treuhandkonto der Fa.
Geoteck (Erschließungsträger) bei der Kreissparkasse Göppingen zur
Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Strengenäcker“
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20/077/2011
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14.
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1. Bürgschaftsübernahme
für Kassenkredite der Klinikum Esslingen GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im
Rahmen des Wirtschaftsplans 2011 2. Abrechnung von Bürgschaftszinsen für
Kassenkredite
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20/074/2011
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15.
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Bürgschaftsübernahme für
Kreditaufnahmen der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co KG zur
Finanzierung von Neuinvestitionen im Jahr 2011 im Gesamtbetrag von 5.950.000
EUR
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20/073/2011
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16.
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Wahl des Abschlussprüfers
für den Jahresabschluss 2010
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23/108/2011
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17.
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Jahresabschluss der
Wohnbau Stadt Esslingen GmbH zum 31.12.2009
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23/109/2011
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18.
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Prüfung der Ausweisung
eines Georg-Christian-von-Kessler-Platzes, Antrag der SPD-Fraktion vom
02.03.2011
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FA/098/2011
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Protokoll
TOP Resolution des
Gemeinderates
Beschluss:
Mit dieser Resolution ersucht der Gemeinderat der Stadt
Esslingen am Neckar die deutsche Bundesregierung einmütig darum, auf die
iranische Regierung einzuwirken, dass die unmittelbar drohende Strafe für Shiva
Nazar Ahari -74 Peitschenhiebe und 4 Jahre Haft- ausgesetzt wird. Die Trägerin
des internationalen Menschenrechtspreises der Stadt Esslingen am Neckar, Shiva Nazar Ahari, hat lediglich von ihrem
Menschenrecht auf Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht.
Die Wahrnehmung dieser Menschenrechte- u.a. Blog- und Interneteinträge und die
Gründung einer Initiative für Frauenrechte im Iran - darf nicht zur Folge
haben, dass Shiva Nazar Ahari durch die körperliche Strafe möglicherweise zu
Tode kommt oder bleibende physische und
psychische Schäden erleidet. Auch die vierjährige Haftstrafe ist in keinster
Weise gerechtfertigt. Wegen des gegen Sie gerichteten Urteils konnte Shiva
Nazar Ahari den Menschenrechtspreis nicht persönlich entgegen nehmen Der
Esslinger Gemeinderat fordert deshalb die Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland dazu auf, sich für die Unversehrtheit der Preisträgerin des
Theodor-Haecker-Preises 2011 für politischen Mut und Aufrichtigkeit der Stadt
Esslingen am Neckar bei der iranischen Regierung einzusetzen.
Esslingen am Neckar, den 18. April 2011.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 1. Ausscheiden von Stadträtin Petra Schaback aus
dem Gemeinderat
( 10/093/2011 )
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass
bei Frau Stadträtin Petra Schaback ein wichtiger Grund nach § 16 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat
vorliegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 2. Ehrung durch die Stadt Esslingen am Neckar ( 10/084/2011
)
Beschluss:
Stadträtin Petra Schaback
wird in Anerkennung besonderer Verdienste um die Stadt Esslingen am Neckar und
ihre Bevölkerung die Bürgermedaille verliehen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 3. Nachrücken von Herrn Wolfgang Latendorf in den
Gemeinderat der Stadt Esslingen a.N. ( 10/094/2011 )
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass
bei Herrn Wolfgang Latendorf ein Hinderungsgrund nach § 29 Gemeindeordnung für
den Eintritt in den Gemeinderat nicht vorliegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 4. Neubesetzung von Ausschüssen ( 10/095/2011 )
Beschluss:
Folgender
Neubesetzung von Ausschüssen wird zugestimmt:
1.
Verwaltungsausschuss
Mitglied bisher Mitglied neu
Petra Schaback Wolfgang Latendorf
2.
Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
3.
Kulturausschuss
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
4.
Sportausschuss
Mitglied bisher Mitglied
neu
Petra Schaback Dirk
Rupp
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Dirk Rupp Claudia
Wild
5.
Wirtschaftshilfeausschuss
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
6.
Eigenbetrieb Städt. Pflegeheime
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Petra Schaback Carmen Tittel
7.
Betriebsausschuss Klinikum Esslingen
Mitglied bisher Mitglied
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
8.
Betriebsausschuss Städt. Gebäude
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
9.
Fachrat für Migration und Integration
Mitglied bisher Mitglied
neu
Petra Schaback Claudia
Wild
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Claudia Wild Wolfgang
Latendorf
10.
Volkshochschulausschuss
Mitglied bisher Mitglied
neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
11.
Rechnungsprüfungskommission
Mitglied bisher Mitglied neu
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
12.
Ältestenrat
Mitglied bisher Mitglied
neu
Petra Schaback Jürgen
Menzel
Stellvertreter bisher Stellvertreter
neu
Jürgen Menzel Wolfgang
Latendorf
13.
Aufsichtsrat EWB
Mitglied bisher Nachfolger
Petra Schaback Wolfgang
Latendorf
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 5. Bürgerversammlung für den Bereich des
Bürgerausschusses Innenstadt
( 10/112/2011 )
Beschluss:
1. Für den Bereich des Bürgerausschusses Innenstadt
findet am Donnerstag,
19. Mai 2011, 19 Uhr, im Evangelischen Gemeindehaus Blarerplatz, eine
Bürgerversammlung statt.
2.
In Abstimmung
mit dem Bürgerausschuss wird folgende Tagesordnung festgelegt:
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Bürgerausschusses
3. Neuwahl des Bürgerausschusses
4. Jugendliche im öffentlichen Raum
5. Die östliche Altstadt – ein Quartier kämpft gegen den
Abstieg
- Überlegungen der Stadt zur Verbesserung und Erhaltung der Attraktivität
6. Ein Stadtgebiet ist abgehängt – der gesperrte Steg
zur Frauenkirche
- Anbindung der Gebiete am nordwestlichen Rand der Innenstadt an das
Zentrum
7. Feste und Veranstaltungen in der Innenstadt
- Lärmbelästigung
- Schmutz und Vermüllung bei und nach Veranstaltungen im öffentlichen
Raum
8. Ergebnisse Wettbewerb Weststadt
9. Bedachung neuer ZOB
10. Gestaltung Kinderspielplatz Schäfergelände
11. Verschiedenes
(Die
Tagesordnungspunkte 2 und 3 sind nicht Bestandteil der amtlichen
Bürgerversammlung)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 6. Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße
im Planbereich 19 "Mettingen" und Satzung über örtliche
Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier:
Beschluss der Satzungen
( 61/066/2011 )
Beschluss:
1. Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen"
nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 31.08.2010
und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
Nr. T 1 Bürgerausschuss Mettingen
Herrn Dr. med. Slatosch,
Burgunder Straße 4/1, 73733 Esslingen am
Neckar
Nr. T 2 Deutsche Telekom AG, T-Com,
Techn.Infrastruktur Ndl. SW PTI 22 Stgt.
Postfach 50 20 20, 70369 Stuttgart
Nr. T 3 EnBW Regional AG, RZ Alb-Neckar
Hahnweidstraße 44, 73230 Kirchheim/Teck
Nr. T 4 Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH
& Co. KG
Fleischmannstraße 50, 73728 Esslingen am
Neckar
Nr. T 5 Landratsamt Esslingen, Sachgebiet 413
Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar
Nr. T 6 Württembergischer Gärtnereiverband
Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart
Nr. T 7 Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 9
Landesamt für Geologie u. Rohstoffe B-W
Albertstraße 5, 79104 Freiburg i. Br.
Nr. T 8 Regierungspräsidium Stuttgart, Referat
21
Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart
sowie von privater Seite vorgebrachten
Stellungnahmen
Nr. B 1 Rainer
Clauß, Sulzgrieser Straße 22a und
Werner
Clauß, Rüderner Straße 41/1,
73732
Esslingen
sowie der in der Begründung der Vorlage
61/066/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 8
und Anlage B 1 zu dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich
Kenntnis genommen.
2. Die im
Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung
getragen werden konnte, unberücksichtigt.
3. Aufgrund von §
10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" bestehend aus dem Plan
des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 31.08.2010, den
"Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 31.08.2010 und der
Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen
am Neckar vom 31.08.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in
dem seine Grenzen eingezeichnet sind.
4. Aufgrund von §
74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird
die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Altenbergweg/Schenkenbergstraße im Planbereich 19 "Mettingen" mit dem Plan des
Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 31.08.2010.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 7. Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im
Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen" und Satzung über örtliche
Bauvorschriften (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB), hier:
Beschluss der Satzungen
( 61/100/2011 )
Beschluss:
1. Von den zum Bebauungsplan-Entwurf Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im Planbereich 38 "Wiflingshausen"
nach dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes vom 29.09.2010
und den örtlichen Bauvorschriften von Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
Nr. T 1 Deutsche
Telekom AG, T-Com
Postfach
50 20 20, 70369 Stuttgart
Nr. T 2 EnBW
Regional AG, RZ Alb-Neckar
Hahnweidstraße
44, 73230 Kirchheim/Teck
Nr. T 3 Landratsamt
Esslingen, Sachgebiet 413
Pulverwiesen
11, 73728 Esslingen am Neckar
Nr. T 4 Polizeidirektion
Esslingen, Führungs- und Einsatzstab
Agnespromenade
4, 73728 Esslingen am Neckar
Nr. T 5 Regierungspräsidium
Freiburg, Abt. 9
Landesamt
für Geologie u. Rohstoffe B-W
Albertstraße
5, 79104 Freiburg i. Br.
sowie der in der Begründung der Vorlage
61/100/2011 abgegebenen schriftlichen Stellungnahme, den Anlagen T 1 bis T 5 zu
dieser Vorlage und den mündlichen Ausführungen des Stadtplanungs- und
Stadtmessungsamtes zu den Stellungnahmen wird wörtlich Kenntnis genommen.
2. Die im
Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen bleiben, soweit ihnen nicht Rechnung
getragen werden konnte, unberücksichtigt.
3. Aufgrund von §
10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung, wird der Bebauungsplan Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im
Planbereich 38 "Wiflingshausen"
bestehend aus dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am
Neckar vom 29.09.2010, den
"Planungsrechtlichen Festsetzungen" des Textteiles vom 29.09.2010 und der
Begründung in der Fassung des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen
am Neckar vom 29.09.2010 als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Plan, in
dem seine Grenzen eingezeichnet sind.
4. Aufgrund von §
74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der geltenden Fassung wird
die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wiflingshauser Straße/Im Holzberg im
Planbereich 38 "Wiflingshausen"
mit dem Plan des Stadtplanungs- und Stadtmessungsamtes Esslingen am Neckar vom 29.09.2010.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 8. Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebs
Klinikum Esslingen am Neckar
( 14/297/2010 )
Beschluss:
Der
Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes Klinikum Esslingen am Neckar wird wie
folgt festgestellt und beschlossen:
1. Jahresabschlussbilanz
1.1 Bilanzsumme 112
233 627,59 €
1.1.1 davon
entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 91 899 129,08 €
- das Umlaufvermögen 20 334 498,51 €
- Ausgleichsposten nach dem KHG ---
- Rechnungsabgrenzung ---
1.1.2 davon
entfallen auf der Passivseite auf
- das
Eigenkapital 7 572 807,91 €
- die
Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung
des Anlagevermögens 29 793 745,00 €
- die
Rückstellungen 1 728 622,00 €
- die
Verbindlichkeiten 72 633 050,68 €
-
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 505 402,00 €
-
Rechnungsabgrenzungsposten ---
2. Jahresabschluss
nach Gewinn- und Verlustrechnung
2.1.1 Summe
der Erträge 8 852 931,03 €
2.1.2 Summe
der Aufwendungen 9 203 060,37 €
2.1.3 Jahresfehlbetrag - 350 129,34 €
3. Behandlung
des Jahresfehlbetrages
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von – 350 129,34 € wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Entlastung
der Geschäftsführung des Eigenbetriebs Klinikum Esslingen
Der Geschäftsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 9. Neubau des Waldorfkindergartens an der
Waldorfschule in Esslingen (Weilstraße) ( 50/088/2011 )
Beschluss:
1.
Der
Förderkreis Waldorfkindergarten e. V. erhält für den Neubau einer
Kindertageseinrichtung am Standort der Waldorfschule Esslingen einen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 85 % der nach Abzug der Bundeszuschüsse
verbleibenden Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal 1.496.000,- €.
2.
Mit
Inbetriebnahme der Einrichtung betreibt der Verein am neuen Standort eine
Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen. Dabei handelt es sich um eine Gruppe
mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) und zwei Ganztagesgruppen (GT) für Kindergartenkinder
sowie eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und eine Ganztagesgruppe für
unter dreijährige Kinder. Der Standort Seracher Straße mit seiner
Kindergartengruppe (VÖ) bleibt erhalten.
3.
Die
Stadt Esslingen beteiligt sich ab Inbetriebnahme der neuen
Kindertageseinrichtung mit 75 % an den Betriebsausgaben der beiden
Kindertageseinrichtungen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein einen neuen Vertrag über den
Investitionskostenzuschuss, den Betrieb und die Finanzierung der
Waldorfkindergärten auszuhandeln und im zuständigen Ausschuss zur Genehmigung
vorzulegen..
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 10. Südtangente 2. u. 3. Bauabschnitt: Vergabe
der Tief- und Straßenbauarbeiten ( 66/097/2011 )
Beschluss:
1. Die Pläne des Tiefbauamtes werden genehmigt.
2. Die Kostenanschlagssumme in Höhe von insgesamt 4.570.000
€ wird genehmigt und teilt sich wie folgt auf:
a. Die Kostenanschlagssumme für den Straßen- und Tiefbau
2. Bauabschnitt Südtangente in Höhe von 1.450.000 €, bereitgestellt im Haushalt
der Stadt.
b. Die Kostenanschlagssumme für den Straßenbau 3.
Bauabschnitt Südtangente einschließlich Kandler- und Schlachthausstraße in Höhe
von 2.550.000 €, bereitgestellt im Haushalt der Stadt.
c. Die Kostenanschlagssumme für die Kanalbauarbeiten 3.
Bauabschnitt Südtangente in Höhe von 570.000 €, bereitgestellt im
Wirtschaftsplan der WSE.
3.
Auf der
Grundlage ihres Angebotes vom 15.02.2011 erhält die Fa. Leonhard Weiss aus
Göppingen zum Angebotspreis von 3.353.006,02 € den
Zuschlag und wird mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 11. Bildung von Haushaltsresten 2010 -
Neuveranschlagung in 2011
( 20/092/2011 )
Beschluss:
1. Der Neuveranschlagung der
Haushaltsausgabereste aus dem Verwaltungshaushalt 2010 im
Haushaltsjahr 2011 in Höhe von743.686,95 EUR wird zugestimmt (siehe Anlage 1).
2. Der Neuveranschlagung der
Haushaltseinnahmereste aus dem Vermögenshaushalt 2010 im
Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 868.600 EUR wird zugestimmt.
Der Neuveranschlagung der Haushaltsausgabereste
aus dem Vermögenshaushalt 2010 im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von
3.052.000 EUR wird zugestimmt (siehe Anlage 2).
3. Der Anpassung der
Planansätze in Höhe von 44.773 EUR im Ergebnishaushalt und 44.500 EUR im
Finanzhaushalt, die aus der Neuveranschlagung im Haushaltsplan 2011 resultiert,
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12. Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) für die Stadt Esslingen am
Neckar in Höhe von 12.235.000 EUR im Jahr 2011 ( 20/082/2011 )
Beschluss:
Entsprechend
der Haushaltssatzung 2011 werden Kredite in Höhe von 12.235.000 EUR in einer
oder mehreren Tranchen zu den günstigsten Konditionen aufgenommen. Es ist
vorgesehen, je nach Zinssituation einen
Mix aus klassischem kommunalem Festsatzdarlehen, Förderdarlehen, variablem Darlehen
mit Swap-Absicherung, strukturiertem Darlehen oder ähnlichen Produkten aufzunehmen.
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind Basis für die
Entscheidung bei der Auswahl der Finanzierungsprodukte.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 13. Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von
250.000 EUR für ein Treuhandkonto der Fa. Geoteck (Erschließungsträger) bei der
Kreissparkasse Göppingen zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahmen im
Baugebiet „Strengenäcker“ ( 20/077/2011 )
Beschluss:
Bei
der Kreissparkasse Göppingen wird ein Treuhandkonto zur Vorfinanzierung der
Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet „Strengenäcker“ eingerichtet. Die Stadt
Esslingen am Neckar übernimmt die Ausfallbürgschaft für das Treuhandkonto in
Höhe von 250.000 EUR gemäß § 765 ff BGB einschließlich - sofern erforderlich -
Zinsen und Nebenkosten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 14. 1. Bürgschaftsübernahme für Kassenkredite der
Klinikum Esslingen GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im Rahmen des Wirtschaftsplans
2011 2. Abrechnung von Bürgschaftszinsen für Kassenkredite (20/074/2011)
Beschluss:
1.
Der Übernahme einer Ausfallbürgschaft gemäß § 765 ff BGB einschließlich
Zinsen und Nebenkosten – im Bedarfsfalle – für Kassenkredite der Klinikum Esslingen
GmbH in Höhe von 15 Mio. EUR im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2011 wird zugestimmt.
2.
Den Abrechnungsmodalitäten von Bürgschaftszinsen für Kassenkredite wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 15. Bürgschaftsübernahme für Kreditaufnahmen der
Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co KG zur Finanzierung von
Neuinvestitionen im Jahr 2011 im Gesamtbetrag von 5.950.000 EUR (20/073/2011)
Beschluss:
Der
Übernahme von Ausfallbürgschaften gemäß § 765 ff BGB einschließlich Zinsen und
Nebenkosten – im Bedarfsfalle – für Darlehensaufnahmen der Stadtwerke Esslingen
am Neckar GmbH & Co KG in Höhe von insgesamt 5.950.000 EUR gemäß
Wirtschaftsplan 2011 wird zugestimmt.
Die
Aufteilung der Darlehensaufnahmen stellt sich dar wie folgt:
Versorgungsbetrieb: 5.005.000
EUR
Bäderbetrieb: 945.000
EUR
Gesamt: 5.950.000
EUR
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 16. Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss 2010 ( 23/108/2011 )
Beschluss:
Zum Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss 2010 der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH wird die Habitat,
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-,
Herdweg 52, 70174 Stuttgart, gewählt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 17. Jahresabschluss der Wohnbau Stadt Esslingen
GmbH zum 31.12.2009
( 23/109/2011 )
Beschluss:
1.
Der
Geschäftsbericht der Wohnbau Stadt Esslingen GmbH für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2009 wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Gemeinderat
nimmt vom Prüfungsbericht der Habitat, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk über
die durchgeführte Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2009 bei der WSE GmbH
Kenntnis.
3.
Die
Gesellschafterversammlung beschließt den Bilanzgewinn, bestehend aus dem
unverteilten Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2009 in Höhe von € 791.931,21 sowie
den Jahresüberschuss 2009 in Höhe von € 76.224,50 auf neue Rechnung
vorzutragen.
4. Der Geschäftsführung der WSE wird gemäß § 15 Ziff. 2
in Verbindung mit § 13 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages vom 20.12.2005 für
das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
TOP 18. Prüfung der Ausweisung eines
Georg-Christian-von-Kessler-Platzes, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2011 ( FA/098/2011
)
Beschluss:
Der Antrag der
SPD-Fraktion vom 02.03.2011 wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse
verwiesen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt