Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Tiefbauamt                                                                                                              03.07.2013

Sachbearbeiter/in:

Thomas Blind

 

                                                                                                                   66/227/2013

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

10.07.2013

 

 

Betreff: Erhaltungsstrategie der Adenauer- und Vogelsangbrücke Vergabe von Ingenieurleistungen für die Nachrechnung Stufe 2 gemäß Nachrechnungsrichtlinie (Ausgabe 05/2011), Überprüfung und Beurteilung des Ankündigungsverhaltens

 

 

I. Antrag

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ingenieurleistungen zur Nachrechung,  

     Überprüfung und Beurteilung des Ankündigungsverhaltens bei den Bauwerken

     Adenauer- und Vogelsangbrücke an das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und

     Partner in Höhe von 230.210,35 € brutto zu vergeben.

                  

 

II. Haushaltsrechtliche Ermächtigung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

HHJ

Produktgruppe

Bezeichnung

KST/Auftrag/Projekt

Bezeichnung

 

 

 

 

 

2013

5410-266

Ingenierurbauwerke Gemeindestrassen

7.5410.00120

Brückenerneuerung

 

 

Sachkonto

Bezeichnung

Erläuterung

Plan

Betrag

 

 

 

 

 

78720000

Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen

 

-

230.210,35

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

 

 

III. Ressourcenverbrauch

 

Die Nachrechnung ist Planungsbestandteil der Grundinstandsetzung Adenauer- und Vogelsangbrücke, aus diesem Grund entstehen Abschreibungskosten von ca. 1.600 EUR.

 

 

 

IV. Begründung

 

Auf Grund der Topographie besitzt Esslingen am Neckar mehrere Hauptbrücken, die den Neckar, die Bahn und die Bundestrasse 10 überspannen. Diese wurden zum Großteil in den 60er Jahren bis Anfang der 70er Jahre als Spannbetonbrücken erbaut. Zur damaligen Zeit wurde für den Spannstahl unter anderem ein Material verwendet, welches spannungsrisskorrosionsgefährdet ist. Das heißt, hier ist ein Versagen der Vorspannung ohne Vorankündigung möglich, was zum plötzlichen Verlust der Tragfähigkeit führen kann.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand, sind hiervon mehrere Brücken in Esslingen betroffen:

 

- Adenauerbrücke

- Vogelsangbrücke

- Hanns-Martin-Schleyer-Brücke

- Pliensaubrücke über den Neckar

 

Für die Hanns-Martin-Schleyer-Brücke und die Pliensaubrücke über den Neckar wurden im Zuge der Sanierungsplanung bereits Nachrechnungen durchgeführt. Ziel war es Lösungen zu finden, in wie weit der spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannstahl durch Zusatzmaßnahmen wie externe Vorspannung oder Monitoring-Systeme in den Griff zu bekommen ist, um die Verkehrstauglichkeit und die Standsicherheit der Brücken so lange aufrechtzuerhalten, bis eine Sanierung oder ein Neubau möglich ist.

 

Für die Andenauerbrücke und die Vogelsangbrücke steht die Nachrechnung noch an und soll mit dieser Vorlage zur Vergabe freigegeben werden.

 

Mit dem Schreiben vom 13.10.2011 wurde vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) Ausgabe 05/2011 eingeführt. Diese ist bei Brückenbauwerken der Bundesfernstraßen sowie den Landesstraßen anzuwenden.

Im Interesse eines durchgängig leistungsfähigen Straßennetzes und eines einheitlichen Sicherheitsniveaus wird den Stadt- und Landkreisen sowie den Gemeinden eine Anwendung der Nachrechnungsrichtlinien empfohlen.

Die Nachrechnungsrichtlinie dient dem Ziel, die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit bestehender Straßenbrücken – insbesondere unter Berücksichtigung des gestiegenen Verkehrsaufkommens im Bereich des Güterverkehrs sowie der Fortentwicklung der Bautechnik - realistisch zu bewerten.

 

Die Nachrechnung erfolgt in zwei Arbeitsschritten, die hier in den Positionen 1 und 2 näher beschrieben sind, wobei die Position 2 nur für Bauteile in Frage kommt, in denen ein spannungsrisskorrosionsgefährderter Spannstahl verwendet wurde.

 

 

 

 

Position 1:

 

Nachrechung der Adenauer- und Vogelsangbrücke nach Stufe 2 gemäß der Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken (Ausgabe 05/2011) unter Berücksichtigung des Ziellastniveau Verkehrsmodell LM 1 gemäß des DIN-FB 101

 

 

 

 

Die Adenauer- und Vogelsangbrücke ist nach Stufe 2 gemäß Nachrechnungsrichtlinie für Straßenbrücken, deren Grundlage der DIN-Fachbericht 102 „Betonbrücken“ und zusätzliche spezielle Regelungen bildet, nachzurechnen. Die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit und im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sollen für die maßgebenden Stellen geführt werden. Zudem sind im Grenzzustand der Tragfähigkeit Nachweise gegen Ermüdung an den maßgebenden Stellen zu führen.

 

Die Nachrechnung umfasst alle erforderlichen Nachweise für die Überbauten in Längs- und in Querrichtung des Brückenbauwerks sowie der Lager, Fahrbahnübergangskonstruktion, Unterbauten und Gründungen.

 

Der Einfluss der vertikalen Zusatzlasten auf die Unterkonstruktion (Widerlager, Pfeiler) ist ebenso wie der geänderte Ansatz der Belastung aus Bremsen und Anfahren (durch Ablösung der DIN 1072 Ausgabe Dezember 1985 durch DIN Fachbericht 101) abzuschätzen. Es ist insbesondere eine Aussage zu treffen, ob die Unterbauten durch die Berücksichtigung des DIN-Fachberichtes evtl. einer genaueren Untersuchung bedürfen.

 

Die Nachrechnung schließt mit einem Kapitel „Zusammenfassung der Ergebnisse“. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse der Nachrechnung nach DIN-Fachbericht 101 bzw. 102 angegeben. Abschließend werden die Bauwerke aufgrund der Ergebnisse der Position 1 in eine Nachweisklasse eingeordnet, ggf. eine Empfehlung für eine Nachweisklasse ausgesprochen. Diese Nachweisklassen geben an, wie die Nachweisführung erfolgt ist und ob sich daraus Nutzungseinschränkungen für das Bauwerk ergeben.

 

Position 2:

 

Überprüfung und Beurteilung des Ankündigungsverhaltens der Längs- und Querrichtung gemäß Handlungsanweisung.

 

 

 

Die Adenauerbrücke (Baujahr 1966-70) und die Vogelsangbrücke (Baujahr 1971-73) wurden nach alten Normen bemessen. Zudem wurde seinerzeit beim Bau der Adenauerbrücke teilweise, bzw. beim Bau der Vogelsangbrücke überwiegend ein spannungsrisskorrosionsgefährderter Spannstahl verwendet.

Brücken, in die der gefährdete Spannstahl eingebaut wurde, bergen ein Risiko, da sich der Versagenszustand des Tragwerks nicht rechtzeitig ankündigt und spontan eintreten kann.

Mit einem rechnerischen Nachweis zum Ankündigungsverhalten nach dem Riss-vor-Bruch-Kriterium lässt sich das Versagensrisiko eines Bauwerks beurteilen.

 

Mit der „Handlungsanweisung zur Überprüfung und Beurteilung von älteren Brückenbauwerken, die mit vergütetem, spannungsrisskorrosionsgefährdetem Spannstahl erstellt wurden“ (Februar 2010) ist das Ankündigungsverhalten in Längs- und Querrichtung nachzuweisen. Nach der Nachrechnung erfolgt abschließend die Erstellung eines Dokumentes mit Angaben zum Ankündigungsverhalten, einer Prüfanweisung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

 

Der Deutsche Städtetag, wie auch die Verwaltung empfiehlt sich an die Nachrechnungsrichtlinie für Großbrücken im Stadtgebiet zu halten. Für die Ingenieurleistung liegt uns in Anlehnung an die HOAI ein Angebot für die Adenauerbrücke und die Vogelsangbrücke vor.

 

Die Angebote sind so aufgebaut, dass die „Bauwerkspakete einzeln beauftragt werden können. Bei zeitgleicher Beauftragung der Nachrechnung aller Teilbauwerke zu Position 1 bzw. Position 2 gewährt das Ingenieurbüro einen Abschlag von 15%.

 

Die Teilbauwerke der Brücken wurden in sinnvolle Bauwerkspakete zusammengeführt. Diese sehen wie folgt aus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Adenauerbrücke:

 

I. Neckarbauwerke

I.1 Neckarbrücke A1

I.2 Schleusenrampe A2

 

II. Kreuzungsbauwerke BA1

II.1 Hochstraße B1 im Bauabschnitt BA1

II.2 Rampenbauwerk Kurt-Schumacher-Straße B2

 

III. Brückenbauwerke BA2 – Sigma Stahl

III.1 Hochstraße B1 im Bauabschnitt BA2

III.2 Rampenbauwerk Ulmer Straße B3

 

IV. Rahmenbauwerke

IV.1 Rahmenbauwerke Teil A bis C

 

 

 

 

 

Vogelsangbrücke:

 

I. Neckarbrücke – Spannungsrisskorrosionsgefährdet

I.1 Vogelsangbrücke West B1

I.2 Vogelsangbrücke Ost B2

 

II. Hochstraße West - Spannungsrisskorrosionsgefährdet

II.1 Hochstraße West C1

II.2 Westrampe C3

 

III. Hochstraße Ost - Spannungsrisskorrosionsgefährdet

III.1 Hochstraße Ost C2

III.2 Ostrampe C4

 

IV. Rampenbauwerk Stadtmitte

IV.1 Rampe Stadtmitte West D1

IV.2 Rampe Stadtmitte Ost D2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenstellung der Angebote:

 

Adenauerbrücke

Position 1

Position 2

 

 

 

 

I

Neckarbauwerke

20.165,65

0,00

II

Kreuzungsbauwerke

28.142,68

0,00

III

Brückenbauwerk BA2

39.292,01

27.735,44

IV

Rampenbauwerke

7.942,80

0,00

Zwischensumme

95.543,14

27.735,44

Abschlag 15% für Pos. 1 bei Gesamtpaket

-14.331,47

0,00

Gesamtsumme netto

81.211,67

27.735,44

Mwst

15.430,22

5.269,73

Gesamtsumme brutto

96.641,89

33.005,17

Gesamtsumme Pos 1+ Pos 2

129.647,06

 

Vogelsangbrücke

Position 1

Position 2

 

 

 

 

I

Neckarbrücken

20.159,47

12.095,68

II

Hochstrasse West

19.275,68

11.565,41

III

Hochstrasse Ost

20.149,72

12.089,83

IV

Rampenbauwerke Stadtmitte

4.084,17

0,00

Zwischensumme

63.669,04

35.750,92

Abschlag 15% für Pos. 1 bei Gesamtpaket

-9.550,36

-5.362,64

Gesamtsumme netto

54.118,68

30.388,28

Mwst

10.282,55

5.773,77

Gesamtsumme brutto

64.401,23

36.162,06

Gesamtsumme Pos 1 + Pos 2

100.563,29

 

    

 

 

Amtsleiter                                                                   Dezernent

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur

                  Einführung der  Nachrechnungsrichtlinie

Anlage 2: Übersicht der Bauwerkspakete Adenauerbrücke

Anlage 3: Übersicht der Bauwerkspakete Vogelsangbrücke


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Anlage 1 Einführung Nachrechnungsrichtlinie MVI.pdf - Anlage 1 Einführung Nachrechnungsrichtlinie MVI.pdf Anlage 2 Übersicht Adenauerbrücke.pdf - Anlage 2 Übersicht Adenauerbrücke.pdf Anlage 3 Übersicht Vogelsangbrücke.pdf - Anlage 3 Übersicht Vogelsangbrücke.pdf