Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar

Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt                                                              15.11.2011

Sachbearbeiter/in:

Wolfgang Ratzer

 

                                                                                                                   61/050/2011

 

V O R L A G E

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Technik und Umwelt

18.07.2011

Gemeinderat

25.07.2011

 

 

Betreff: Einzelhandelsgutachten Esslingen am Neckar

 

Vorgang:      ATU vom 02.03.2009

                        Vorlage 61/047/2009

 

I. Antrag

 

1.      Der überarbeitete Bericht vom 17. Juni 2011 zum Einzelhandelskonzept für die Innenstadt mit seinen Empfehlungen wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt mit Lageplan vom 27.01.2011“ wird als Grundlage für die künftige verbindliche Bauleitplanung beschlossen (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 und § 9 Abs. 2a BauGB). Anlage 2.1

3.      Die „Sortimentsliste vom 27.01.2011“ wird beschlossen (Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001, § 1 Abs. 6 Nr. 11 und § 9 Abs. 2a BauGB). Anlage 3

 

 

II. Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

entfällt

 

Deckungsvorschlag:

 

entfällt

 

 

III. Folgekosten

 

Die Erstellung des Einzelhandelskonzeptes für den Bereich der Innenstadt ist abge-schlossen. Die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die restlichen Stadtteile wird ohne weitere externe Beauftragung (d. h. Folgekosten) durchgeführt.

 

IV. Begründung

 

1.      Anlass
Das Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt wurde im ATU am 2. März 2009 vorgestellt (Vorlage 61/047/2009). Damals wurde die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsverfahren durchzuführen. Anschließend sollten, nach erneuter Berichterstattung im Gremium, die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und die Sortimentsliste als verbindliche Planungsvorgaben beschlossen werden.

Das Beteiligungsverfahren wurde für die Innenstadt zwischenzeitlich durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Hinweise  wurde das Einzelhandelskonzept in einem „Workshop“ mit Vertretern des Einzelhandelsverbandes, der City Esslingen, der Wirtschaftsförderung, der Universität Stuttgart, dem Gutachter Dr. Acocella und Vertretern der Verwaltung am 13.11.2009 intensiv diskutiert. Diese Ergebnisse und die Hinweise der Trägerbeteiligung flossen in die vorliegende Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die Innenstadt ein.
(
Die Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche für die wohnstandortnahen Versorgungszentren in den Teilorten wird später erfolgen. Zuerst will die Verwaltung im Kontext mit der Fortschreibung des FNP die Versorgungsbereiche der Teilorte auf der Grundlage des Acocella-Gutachtens verifizieren und mit den jeweiligen BA abstimmen.)


2.      Zum Antrag 1:
Wesentliche Inhalte des Einzelhandelskonzepts für die Esslinger
Innenstadt

 

- 1. Gesamtstrategie Einzelhandelskonzept für die Innen-/ Altstadt und Handlungsansätze

 

Das Konzept bildet die Basis für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung für die Innenstadt. Es soll einerseits als

-  Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dienen und andererseits

-  Investoren frühzeitig Planungssicherheit vermitteln.

 

Empfohlen wird als Gesamtstrategie für die Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels: Profilschärfung der Innen-/Altstadt von Esslingen am Neckar durch Stärkung der Individualität und Betonung der Alleinstellungsmerkmale.
Dies dient

   der Stärkung des inner­städtischen Einzelhandels

   der Weiterentwicklung der Angebots­struktur

   der Verbesserung der Kaufkraft­bindung aus der Stadt und dem Umland
    (Erhöhung der Zentralität)

        

 

 

Grundsätze und Handlungsansätze für die Innen-/Altstadt:

    Verbesserung der Vernetzung von westlicher und östlicher Altstadt

    Ausbau der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

    Einbindung und Vernetzung großer Handelsimmobilien über den öffentlichen Raum

 

    Förderung der Nutzungsmischung (Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen, Gastronomie) und Ertüchtigung der Kleinteiligkeit

    Entwicklung innovativer Konzepte für die Nebengeschäftslagen

    Förderung lokaler Netzwerke

    Stärkung und Fortführung des City-Managements über das Jahr 2014 hinaus

 


 

- 2. Notwendigkeit einer differenzierten thematischen Profilierung der westlichen und östlichen Innen-/Altstadt

 

Für die Strategie einer klareren Profilierung der Stadt Esslingen am Neckar auf Ebene der gesamten Innen-/Altstadt ist konsequenterweise eine abgestufte, differenzierte thematische Profilierung von westlicher und östlicher Innen-/Altstadt - entsprechend ihren jeweiligen Stärken - zielführend.

Die beiden Stadtteile müssen sich jeweils für sich selbst profilieren. Es sollte eine arbeits­teilige Entwicklung beider Innenstadtbereiche angestrebt werden.

 

westliche Altstadt

östliche Altstadt

Profilierung (weiterer Ausbau und Stärkung) als kompakter Haupteinkaufsbereich mit kurzen Wegen und eher großflächigen (Filial-) Betrieben, Ansiedlung weiterer Frequenzbringer;
Ansiedlung möglichst vieler aktueller Marken

Profilierung als Standort der spezialisierten Angebote, der wohnungsnahen Versorgung und Stärkung der vorwiegend kleinteiligen Strukturen bzw. kleineren Verkaufsflächen sowie der vorwiegend inhabergeführten und/oder spezialisierten Einzelhandels- und Dienstleistungsangeboten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- 3. Grundsätze und Handlungsansätze für die westliche Innen-/Altstadt

 

    Um die Attraktivität ihres Einzelhandelsangebots weiter zu verbessern, sollte die Stadt Esslingen am Neckar in der westlichen Innen-/Altstadt auf eine zweigleisige Strategie setzten: Zum einen werden, dem generellen Entwicklungstrend im Einzelhandel folgend, Angebotsergänzungen in Form von zeitgemäßen Shopping-Centern im zentralen Versorgungsbereich der westliche Innen-/ Altstadt ermöglicht und gezielt vorangetrieben (z.B. auf dem Karstadt-Areal oder auf dem Vogelsang-Areal oder ggfs. auch auf der Fläche des Alten ZOB).
Zum anderen sollte versucht werden, die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe durch gemeinsame Marketingmaßnahmen und Managementleistungen stärker zusammen zu binden (Ausbau und Förderung der Standortinitiativen) und durch Gestaltungen im öffentlichen Raum zu unterstützen.

 

    Räumliche Entwicklungsoptionen (Standortpotenziale)

·        Entwicklungsoption 1: Karstadtparkplatz-Areal
Die Entwicklung des Standortes Karstadt-Parkplatz hat hohe Priorität, um die Innenstadt Esslingens mit großflächigen Handelsflächen auszustatten.
"Die einzelhandelsbezogene Entwicklung auf dem Karstadtparkplatz ist die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen städtebaulich-funktionalen Ziele im Bereich der westlichen Altstadt“ (Acocella 2010 S.9). Allerdings müssen


sich die funktionale Entwicklung und die städtebauliche Gestaltung auf die vorhandene bauliche Struktur und deren ausschließliche Orientierung auf den öffentlichen Raum beziehen sowie den vorhandenen Branchen- und Sortimentenmix aufwerten.
Eine innenstadtbezogene Nutzung mit Einzelhandel auf diesem Areal würde den Nutzungsbruch aufheben und zu einer neuen Kompaktheit führen. Allerdings ist auf eine angemessene standortbezogene Maßstäblichkeit zu achten. Im Zuge der Überbauung sind die angrenzenden Straßenzüge Martinsstraße und Ehnisgasse städtebaulich-gestalterisch und funktional zwingend aufzuwerten.

·        Entwicklungsoption 2: Vogelsang-Areal
Durch Flächenzusammenlegungen können hier „moderate“ Großflächen entwickelt werden.
Allerdings ist die Stadt Esslingen am Neckar nicht alleinige Eigentümerin der Flächen im Vogelsang-Areal, weshalb Vorbereitungen Vorlaufzeit brauchen. Am Standort Vogelsang sollte kein Handel im Sinne eines allgemeinen Schwerpunktes geplant werden, geeigneter erscheinen spezifische, stützende und frequenzbringende Nutzungen (z.B. auch Dienstleistungen). "Als Themenstandort mit entsprechendem Zielpublikum wäre dieser Standort entwicklungsfähig" (Ergebnis­protokoll Workshop Einzelhandelsstrategie 13.11.2009 S.16). Das unmittelbar angrenzende Parkhaus Pliensauturm kann hierfür genutzt werden. Der angebotene Branchenmix sollte allerdings nicht mit der östlichen Altstadt rivalisieren.

·        Entwicklungsoption 3: Alter ZOB (als Spezialstandort)
In der Innen-/Altstadt findet der Einzelhandel häufig schwierige Rahmenbedingungen mit zu kleinen Grundstücksflächen bzw. ungünstigen Flächenzuschnitten. Der alte ZOB bietet sich (nach dem Bau des neuen ZOB in 2 – 3 Jahren) als größere verfügbare Fläche an, die eine schnelle Umsetzung von Projekten ermöglicht, da die Fläche im Eigentum der Stadt Esslingen ist. Weil dieser Standort jedoch außerhalb des Innenstadtrings liegt, in dem sich zentrenrelevanter Einzelhandel konzentrieren soll, ist er als eine besondere Flächenreserve anzusehen. Der Standort muss über die Martinstraße und den (neuen) Bahnhofplatz in das Einzelhandelsgefüge integriert werden. Mögliche Einzelhandelsnutzungen sollen nicht zur Verschiebung des Handelsschwerpunktes nach Westen beitragen und dürfen deswegen die Entwicklung auf dem Karstadtparkplatz-Areal nicht erschweren.


 

·        Entwicklungsoption 4: Flächenzusammenlegung
Um dem Mangel an größeren, zusammenhängenden Flächen entgegenzuwirken sieht eine weitere Strategie vor, in geeigneten Lagen benachbarte Erdgeschosse zusammenzufassen und, wo möglich, baulich zu ergänzen. Die Stadtverwaltung regt entsprechende Initiativen an und unterstützt sie durch Prozessbegleitung und Planungs- und Baurecht. Geeignete Lagen sind die Bahnhofstraße, Am Kronenhof und die Martinstraße. In der Pliensaustraße sind Zusammenlegungen ebenfalls möglich, erfordern aber aufgrund der historischen Besonderheiten und möglicher Denkmalschutzauflagen eine spezifische Betrachtung.

 

 

Keine Standortpotentiale für den Einzelhandel haben:

 

·        Güterbahnhof
Der Standort Güterbahnhof befindet sich südwestlich, in unmittelbarer Nähe zum zentralen Versorgungsbereich Innenstadt. Hier wird kein neuer Einzelhandelsschwerpunkt geschaffen, um die gewachsenen Strukturen der Altstadt nicht zu gefährden. Stattdessen ist die Entwicklung eines innerstädtisch geprägten Wohn- und Arbeitsstandorts mit ausschließlich standortbezogener Nahversorgung am neuen Stadtteilpark vorgesehen.

·        Hengstenberg-Areal
Der Standort Hengstenberg-Areal liegt im westlichen Stadtteilrand der Innenstadt. Auf Grund der Umgebungsnutzungen, seiner äußersten Randlage im Siedlungsgefüge der Innenstadt und der Entfernung zu größeren Wohnbereichen handelt es sich um einen nicht integrierten Standort. Für das Hengstenberg-Areal ist eine Um- und Weiterentwicklung zu einem Dienstleistungsstandort vorgesehen, wobei auch in Teilen die Errichtung von Wohnungen denkbar ist. Eine Einzelhandelsansiedlung ist aus regionalplanerischen Gründen (der Standort liegt nicht im Vorranggebiet für großflächigen zentralrelevanten Einzelhandel) nur im nicht-zentralrelevanten Sortimentsbereich unterhalb der Großflächigkeit rechtlich zwar denkbar aber städtebaulich nicht erwünscht.

·        Weststadt
Mit dem Einkaufs- und Erlebniscenter Dick befindet sich eine bedeutsame Einrichtung der Stadt Esslingen im Gebiet. Des Weiteren sind hier eine Vielzahl von Ärzten, Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen der Kreativwirtschaft. Diese Einrichtungen unterstützen den zentralen Versorgungsbereich. Hier wird kein neuer Einzelhandelsschwerpunkt (im Sinne eines Magnetbetriebs) geschaffen, um die gewachsenen Strukturen der Altstadt nicht zu gefährden. Geeignet erscheint der weitere Ausbau des Dienstleistungsstandorts durchmischt mit Wohnnutzung.


 

- 4. Grundsätze und Handlungsansätze für die östliche Innen-/Altstadt

 

·        "Gerade die östliche Altstadt lebt vom inhabergeführten Einzelhandel und muss auch zukünftig auf Individualität setzen" (Acocella 2010 S.15). Gleichwohl wird jedoch festgestellt, dass "die östliche Altstadt bisher noch nicht ihre eigene Marke kultiviert" (Acocella, Ergebnis­protokoll Workshop Einzelhandelsstrategie 13.11.2009 S.16).

 

·        "Die östliche Altstadt muss ihre eigenen Wege gehen. Dabei müssen die besonderen Charaktereigenschaften der östlichen Altstadt herausgearbeitet werden. Die Stärken der östlichen Altstadt liegen vor allem in ihrem atmosphärisches Potenzial, ihrer touristischen Dimension und ihrer Kleinteiligkeit" (Pesch, Ergebnis­protokoll Workshop Einzelhandels­strategie 13.11.2009 S.13).

·        Charakteristisch für die östliche Altstadt sind die Kleinteiligkeit des Einzelhandelsangebots, die hohe Wohnqualität mit historischer "Kulisse", abseits der Küferstraße und Webergasse die vereinzelten Geschäfte in den Erdgeschosszonen und die anspruchsvolle Gastronomie. Museen, Stadtbücherei, Neckarforum, Landesbühne, weitere vielfältige kulturelle Angebote sowie
große Dienstleister (Amtsgericht, Finanzamt, Technisches Rathaus) sind zudem Frequenzbringer, die die Basis für die Entwicklung des Einzelhandels stabilisieren können. Für den Fortbestand von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben muss die differenzierte Vielfalt von Nutzungen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei ist zu beachten, dass der hochwertige Anspruch auch von den ergänzenden Angeboten erfüllt wird.

·        Speziell fehlen in der östlichen Altstadt noch Einrichtungen und Frequenzbringer, die eine Belebung vor allem nach Ladenschluss ermöglichen: Szenekneipen und weitere Kulturangebote mit hochwertigem Anspruch könnten die Attraktivität noch weiter steigern und dazu beitragen, dass sich die östliche Altstadt zu einer unverwechselbaren und nachgefragten Adresse oder "Marke" entwickelt.

·        Die Kunden haben (ausdrücklich auch) gegenüber inhabergeführten Einzelhandel einen zunehmenden Qualitätsanspruch der alle Bereiche umfasst, also von der Waren­präsentation bis zur fachlichen und persönlichen Qualität des Verkaufspersonals. Hier ist der Einzelhandel selbst gefragt (vgl. Acocella 2010 S.15).


 

·        Durch die Identifikation der vorhandenen Potenziale, ist es möglich thematische Cluster zu bilden und diese durch gezielte Akquisition passender Nutzungen weiter zu entwickeln.

 

·        Integration / Abstimmung: Die Identifikation möglicher thematische Cluster sollte aus den bereits existierenden Straßen- und Eigentümerstandortgemeinschaften der östlichen Innen-/Altstadt hervorgehen. Nur so lässt sich eine Akzeptanz und das erforderliche Engagement der Einzelhändler, Eigentümerinitiativen und der lokale Akteure erreichen. Vor allem die Eigentümer der Immobilien müssen stärker in die Entwicklung der östlichen Altstadt einbezogen werden (Standort-Initiativen).

 

Nachfolgend werden beispielhafte Vorschläge gemacht zur Bildung möglicher thematischer Cluster.

 

·        Das vorhandene thematische Cluster im Bereich "hochwertige Lebensmittel, Genuss, Feinkost und regionale Erzeugnisse (inkl. Bio-Lebensmittel, fair-trade-Produkte etc.)" sollte mit komplementären Angeboten ergänzt werden. Dies wird unterstützt durch eine wachsende Nachfrage nach nachhaltig erzeugten Konsumgütern und Lebensmitteln.

·        Das vorhandene thematische Cluster im Bereich der Webergasse mit Goldschmieden, Kunsthandwerk, Antiquitäten, Designermöbeln etc. sollte mit komplementären Angeboten ergänzt werden.

·        Das partiell vorhandene hochwertige Einzelhandelsangebot sollte um Gastronomiebetriebe ergänzt werden, die die angesprochenen Lebens- und Genussmittel sowie regionale Erzeugnisse verarbeiten.

·        Empfohlen wird die Etablierung eines neuen thematischen Clusters "Gesundheit, Vitalität, Wellness". Dies wird unterstützt durch eine wachsende Nachfrage nach derartigen Dienstleistungsangeboten.

·        Zugänge zur östlichen Altstadt
"Die östliche Altstadt braucht ein Entré" (Acocella, Ergebnis­protokoll Workshop Einzelhandels­strategie 13.11.2009 S.26).
Die Überlegungen zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Bereiches der Alten Feuerwache / Kiesstraße/ Küferstraße sollen zur Aufwertung des Eingangs zur östlichen Altstadt beitragen (Acocella 2010 S.10).
Zur Zeit ist die städtebauliche und architektonische Qualität der östlichen Altstadt von Außen kaum zu erkennen und das Quartier ist auch schwer aufzufinden. Dringend nötig sind die Aufwertung der Zugänge in das Quartier: Maille-Kreuzung und Maille-Park (Steg wird z. Zt. gebaut), Ritterstrasse, und die Verbesserung der Vernetzung über die Ritterstrasse, den Fischbrunnenplatz, den Hafenmarkt und den Rathausplatz. Auch in der Tiefgarage unter der Kiesstrasse müssen die Ausgänge für Fußgänger in das Quartier aufgewertet werden (Adlergasse, Wolfstor).

 

 

3.   Zum Antrag 2:
Zentraler Versorgungsbereich
Die Abgrenzung eines „Zentralen Versorgungsbereiches“ dient dazu, entsprechend den Anforderungen des Baugesetzbuches, mittels eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Aussagen über die vorhandenen und zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche“ zu treffen. Damit wird die verbindliche Bauleitplanung unterstützt, indem nachvollziehbare und abgewogene Aussagen zu den Versorgungsbereichen getroffen werden, in denen zur Stärkung der Innenstädte und zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung die zentrenrelevanten Sortimente zu konzentrieren sind. Ein in sich schlüssiges Standort- und Sortimentskonzept ist Grundlage für eine belastbare Bauleitplanung zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt.
Der vorliegende Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt fügt sich in den Rahmen des regionalplanerisch abgegrenzten Vorrangsgebiets für großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandel. Innerhalb dieses Rahmens wurde mit der Zielsetzung, den zentrenrelevanten Einzelhandel in der Innen-/Altstadt weitgehend innerhalb des Innenstadtrings zu konzentrieren, der zentrale Versorgungsbereich anhand tatsächlicher Nutzung und aufgrund für die weitere Entwicklung geeigneter Potentialflächen entsprechend dem Lageplan (Anlage 2.1) vom 27.01.2011 abgrenzt. Grundlage dafür waren die umfangreiche Erhebung des Einzelhandelsbesatzes durch das Büro Dr. Acocella (2008) und die Ergebnisse aus dem sich daran anschließenden weiteren Verfahren (Beteiligung der TöB und der Workshop zum Einzelhandel im November 2009). Demnach liegt der Esslinger zentrale Versorgungsbereich innerhalb des so genannten „Altstadtrings“ (Berliner-, Augustiner-, Neckar-, Ulmer-, Grabbrunnen-, Entengraben-, Ebershalden-, Maille- und Kiesstraße) und erhält im Bereich des Alten ZOB eine „Ausbuchtung“; das Flächenpotential hier soll unter Beachtung der Vorgabe, den Handelsschwerpunkt insgesamt nicht weiter nach Westen zu verschieben, für sonst nicht in der Innenstadt realisierbare Sortimente und Angebotsformen entwickelt werden.


4.   Zum Antrag 3:
Herleitung und Bedeutung der Sortimentsliste

 

·        Sortimentszuordnung
Als Basis für die räumliche Steuerung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelhandelsvorhaben z.B. in Gewerbegebieten oder auf anderen, nicht-integrierten Standorten ist es notwendig, eine Sortimentsliste zu erstellen, welche nach zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten unterscheidet.

Es gibt bundes- wie landesrechtlich keine Legaldefinition, welche Warensortimente zentrenrelevant sind. Nach ständiger Rechtssprechung bedarf es einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation, wenn zur Umsetzung eines Einzelhandelskonzeptes bestimmte Warensortimente an nicht integrierten Standorten ausgeschlossen werden sollen. Die individuelle Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation setzt eine genaue Analyse der vorhandenen Situation in der Innenstadt und an den nicht integrierten Standorten voraus. Hierzu führte das Büro Dr. Acocella eine komplette Bestandserhebung und Kartierung des Esslinger Einzelhandelsbestand durch (Einzelhändlerbefragung August/September 2008).

Maßgeblich ist, dass die konkrete Ausgestaltung der gemeindespezifischen Liste auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt und im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden konkreten städtebaulichen Erfordernisse begründet ist.

Gewichtig ist außerdem die Sortimentsliste im Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart (22.07.2009) und die im Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001 aufgeführte (nicht abschließende) Zuordnung nach zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten.

Nach Acocella (2009) hat sich für die Zuordnung der Sortimente folgender Kriterienkatalog herausgebildet
(vgl. Gutachten Kap. 7.2):

Zentrenrelevant sind Sortimente, die
 - täglich oder wöchentlich nachgefragt werden – kurzfristiger Bedarf;
 - eine bestimmte Funktion am Standort erfüllen – z.B. als Frequenzbringer;
.- vom Kunden gleich mitgenommen werden können („Handtaschensorti-
   ment“);
 - einer zentralen Lage bedürfen, weil sie auf Frequenzbringer angewiesen
   sind;
 - Konkurrenz benötigen, um ein entsprechendes Absatzpotenzial zu erreichen;
 - für einen attraktiven Branchenmix notwendig sind;
 - in den zentralen Versorgungsbereichen am stärksten vertreten sind.

·        Nahversorgungsrelevante Sortimente sind immer auch zentrenrelevant, hingegen sind zentrenrelevante Sortimente nicht zwangsläufig nahversorgungsrelevant.

Nicht zentrenrelevant dagegen sind vor allem Sortimente, die
 - die zentralen Standorte nicht prägen;
 - auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit bzw. wegen der Notwendigkeit
   eines Pkw-Transports überwiegend an gewerblichen Standorten angeboten
   werden (z.B. Baustoffe);
 - auf Grund ihres hohen Flächenbedarfs nicht für zentrale Lagen geeignet
   sind (z.B. Möbel);
 - eine geringe Flächenproduktivität aufweisen (Acocella 2009, S. 125).

Die Sortimentsliste wurde auf Basis der räumlichen Verteilung des Angebotes in der Stadt Esslingen am Neckar und der oben genannten allgemeinen Merkmale erstellt und ist somit stadtspezifisch.


Die vorgeschlagene Sortimentsliste stellt einerseits die lokalen Gegebenheiten in Esslingen am Neckar dar und andererseits die aus Gutachersicht (Büro Dr. Acocella) stadtentwicklungsplanerisch sinnvollen Zielvorstellungen zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs.

Es besteht die Notwendigkeit diese Sortimentsliste durch den Esslinger Gemeinderat beschließen zu lassen, um für betroffene Einzelhändler und mögliche Investoren eine Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten und um die Bauleitplanung insgesamt auf eine belastbare und tragfähige Basis zu stellen.

Mit diesem Vorgehen wird den gesetzlichen und regionalen Vorgaben zur Sicherung der Innenstadt und der Nahversorgung entsprochen.
Das bedeutet:
 - Der Verkauf zentrenrelevanter Sortimente wird weitgehend auf den
   zentralen Versorgungsbereich der Innen- und Altstadt und auf die noch festzu-
   legenden künftigen Zentralen Versorgungsbereiche der Teilorte, die z. Zt.
   im Kontext mit der Fortschreibung des FNP auf der Grundlage des „Acocella-
   Gutachtens“ verifiziert und abgestimmt werden, konzentriert. Außerhalb dieser
   zentralen Versorgungsbereiche kann der Verkauf der zentrenrelevanten Sorti-
   mente ausgeschlossen werden.


 - Nicht-zentrenrelevante Sortimente dürfen auf Großflächen nur im (von der
   Regionalplanung definierten) „Ergänzungsstandort“ E in Sirnau in „Sonderge-
   bieten“ verkauft werden (wo heute schon Möbel Rieger und Hornbach groß-
   flächig anbieten) oder im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt. Unterhalb
   der Großflächigkeit darf nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel überall dort statt-
   finden, wo Einzelhandel im Bebauungsplan nicht ausschließlich ausgeschlos-
   sen ist.
   Zentrenrelevante Sortimente sind in Sondergebieten im Kontext mit großflächi-
   gem Einzelhandel auf maximal 340 m² Verkaufsfläche beschränkt.

 

 

 

 

 

Amtsleiter                               Dezernent                             

 

Anlagen:  

 

Anlage 1:        "Einzelhandelskonzept für die Innenstadt vom 17.06.2011"

Anlage 2.1:    "Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs vom 27.01.2011"

Anlage 2.2:    "Darstellung der Entwicklungsbereiche der Einzelhandelsentwicklung
vom 27.01.2011"

Anlage 3:        "Sortimentsliste vom 27.01.2011"

Anlage 4:        Behandlung der TöB

Anlage 5:        Behandlung Öffentlichkeit

Anlage 6:        Stellungnahmen im vollen Wortlaut    

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
$NK110620-41540-KL-99998-41540.doc - $NK110620-41540-KL-99998-41540.doc