Stadt Esslingen am Neckar
Stadtplanungs-
und Stadtmessungsamt 15.11.2011
Sachbearbeiter/in:
Wolfgang Ratzer
61/050/2011
V O R L A G E
|
|
|
|
Ausschuss für Technik und Umwelt
|
18.07.2011
|
Gemeinderat
|
25.07.2011
|
Betreff:
Einzelhandelsgutachten
Esslingen am Neckar
Vorgang: ATU
vom 02.03.2009
Vorlage 61/047/2009
I. Antrag
1.
Der
überarbeitete Bericht vom 17. Juni 2011 zum Einzelhandelskonzept für die
Innenstadt mit seinen Empfehlungen wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die Abgrenzung
des „Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt mit Lageplan vom 27.01.2011“
wird als Grundlage für die künftige verbindliche Bauleitplanung beschlossen (§
1 Abs. 6 Nr. 11 und § 9 Abs. 2a BauGB). Anlage 2.1
3. Die „Sortimentsliste vom 27.01.2011“ wird beschlossen
(Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001, § 1 Abs. 6 Nr. 11 und § 9 Abs. 2a
BauGB). Anlage 3
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Deckungsvorschlag:
entfällt
III. Folgekosten
Die
Erstellung des Einzelhandelskonzeptes für den Bereich der Innenstadt ist
abge-schlossen. Die Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die restlichen
Stadtteile wird ohne weitere externe Beauftragung (d. h. Folgekosten)
durchgeführt.
IV. Begründung
1.
Anlass
Das Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt wurde im ATU am 2. März 2009 vorgestellt
(Vorlage 61/047/2009). Damals wurde die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsverfahren
durchzuführen. Anschließend sollten, nach erneuter Berichterstattung im
Gremium, die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und die Sortimentsliste
als verbindliche Planungsvorgaben beschlossen werden.
Das Beteiligungsverfahren wurde für die Innenstadt zwischenzeitlich
durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Hinweise wurde das Einzelhandelskonzept in einem
„Workshop“ mit Vertretern des Einzelhandelsverbandes, der City Esslingen, der
Wirtschaftsförderung, der Universität Stuttgart, dem Gutachter Dr. Acocella und
Vertretern der Verwaltung am 13.11.2009 intensiv diskutiert. Diese Ergebnisse
und die Hinweise der Trägerbeteiligung flossen in die vorliegende Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die
Innenstadt ein.
(Die Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche für die wohnstandortnahen
Versorgungszentren in den Teilorten wird später erfolgen. Zuerst will
die Verwaltung im Kontext mit der Fortschreibung des FNP die
Versorgungsbereiche der Teilorte auf der Grundlage des Acocella-Gutachtens
verifizieren und mit den jeweiligen BA abstimmen.)
2.
Zum Antrag 1:
Wesentliche Inhalte des Einzelhandelskonzepts für die Esslinger
Innenstadt
- 1.
Gesamtstrategie Einzelhandelskonzept für die Innen-/ Altstadt und Handlungsansätze
Das
Konzept bildet die Basis für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung für die Innenstadt.
Es soll einerseits als
-
Steuerungsinstrument
der Stadtentwicklung dienen und
andererseits
-
Investoren
frühzeitig Planungssicherheit vermitteln.
Empfohlen
wird als Gesamtstrategie für die Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels:
Profilschärfung der Innen-/Altstadt von Esslingen
am Neckar durch Stärkung der Individualität und Betonung der
Alleinstellungsmerkmale.
Dies dient
– der Stärkung
des innerstädtischen Einzelhandels
– der
Weiterentwicklung der Angebotsstruktur
– der
Verbesserung der Kaufkraftbindung aus der Stadt und dem Umland
(Erhöhung der Zentralität)
/110629-30328-MH-99998:30328/$File/image002.gif)
Grundsätze und Handlungsansätze für die
Innen-/Altstadt:
► Verbesserung der Vernetzung von westlicher und
östlicher Altstadt
► Ausbau der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
► Einbindung und Vernetzung großer Handelsimmobilien
über den öffentlichen Raum
► Förderung der Nutzungsmischung (Einzelhandel,
Dienstleistungen, Wohnen, Gastronomie) und Ertüchtigung der Kleinteiligkeit
► Entwicklung innovativer Konzepte für die
Nebengeschäftslagen
► Förderung lokaler Netzwerke
► Stärkung und Fortführung des City-Managements über
das Jahr 2014 hinaus
- 2. Notwendigkeit einer differenzierten thematischen
Profilierung der westlichen und östlichen Innen-/Altstadt
Für
die Strategie einer klareren Profilierung der Stadt Esslingen am Neckar auf Ebene
der gesamten Innen-/Altstadt ist konsequenterweise
eine abgestufte, differenzierte thematische Profilierung von westlicher und
östlicher Innen-/Altstadt - entsprechend ihren jeweiligen Stärken -
zielführend.
Die
beiden Stadtteile müssen sich jeweils für sich selbst profilieren. Es sollte
eine arbeitsteilige Entwicklung beider Innenstadtbereiche angestrebt werden.
westliche Altstadt
|
östliche Altstadt
|
Profilierung (weiterer Ausbau und Stärkung) als
kompakter Haupteinkaufsbereich mit kurzen Wegen und eher großflächigen
(Filial-) Betrieben, Ansiedlung weiterer Frequenzbringer;
Ansiedlung möglichst vieler aktueller Marken
|
Profilierung als Standort der
spezialisierten Angebote, der wohnungsnahen Versorgung und Stärkung der
vorwiegend kleinteiligen Strukturen bzw. kleineren Verkaufsflächen sowie der
vorwiegend inhabergeführten und/oder spezialisierten Einzelhandels- und
Dienstleistungsangeboten
|
- 3. Grundsätze und Handlungsansätze für die
westliche Innen-/Altstadt
► Um die Attraktivität ihres Einzelhandelsangebots
weiter zu verbessern, sollte die Stadt Esslingen am Neckar in der westlichen
Innen-/Altstadt auf eine zweigleisige
Strategie setzten: Zum einen werden, dem generellen Entwicklungstrend im
Einzelhandel folgend, Angebotsergänzungen in Form von zeitgemäßen Shopping-Centern
im zentralen Versorgungsbereich der westliche Innen-/ Altstadt ermöglicht und
gezielt vorangetrieben (z.B. auf dem Karstadt-Areal oder auf dem
Vogelsang-Areal oder ggfs. auch auf der Fläche des Alten ZOB).
Zum anderen sollte versucht werden, die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe durch
gemeinsame Marketingmaßnahmen und Managementleistungen stärker zusammen zu
binden (Ausbau und Förderung der Standortinitiativen) und durch Gestaltungen im
öffentlichen Raum zu unterstützen.
► Räumliche Entwicklungsoptionen (Standortpotenziale)
·
Entwicklungsoption 1: Karstadtparkplatz-Areal
Die Entwicklung des Standortes
Karstadt-Parkplatz hat hohe Priorität, um die Innenstadt Esslingens mit
großflächigen Handelsflächen auszustatten.
"Die einzelhandelsbezogene Entwicklung auf dem Karstadtparkplatz ist die
konsequente Weiterentwicklung der bisherigen städtebaulich-funktionalen Ziele
im Bereich der westlichen Altstadt“ (Acocella 2010 S.9). Allerdings müssen
sich
die funktionale Entwicklung und die städtebauliche Gestaltung auf die
vorhandene bauliche Struktur und deren ausschließliche Orientierung auf den
öffentlichen Raum beziehen sowie den vorhandenen Branchen- und Sortimentenmix
aufwerten.
Eine innenstadtbezogene Nutzung mit Einzelhandel auf diesem Areal würde den
Nutzungsbruch aufheben und zu einer neuen Kompaktheit führen. Allerdings ist
auf eine angemessene standortbezogene Maßstäblichkeit zu achten. Im Zuge der
Überbauung sind die angrenzenden Straßenzüge Martinsstraße und Ehnisgasse
städtebaulich-gestalterisch und funktional zwingend aufzuwerten.
·
Entwicklungsoption 2: Vogelsang-Areal
Durch Flächenzusammenlegungen können
hier „moderate“ Großflächen entwickelt werden.
Allerdings ist die Stadt Esslingen am Neckar nicht alleinige Eigentümerin der
Flächen im Vogelsang-Areal, weshalb Vorbereitungen Vorlaufzeit brauchen. Am
Standort Vogelsang sollte kein Handel im Sinne eines allgemeinen Schwerpunktes
geplant werden, geeigneter erscheinen spezifische, stützende und
frequenzbringende Nutzungen (z.B. auch Dienstleistungen). "Als Themenstandort
mit entsprechendem Zielpublikum wäre dieser Standort entwicklungsfähig"
(Ergebnisprotokoll Workshop Einzelhandelsstrategie 13.11.2009 S.16). Das
unmittelbar angrenzende Parkhaus Pliensauturm kann hierfür genutzt werden. Der
angebotene Branchenmix sollte allerdings nicht mit der östlichen Altstadt
rivalisieren.
·
Entwicklungsoption 3: Alter ZOB (als Spezialstandort)
In der Innen-/Altstadt findet der
Einzelhandel häufig schwierige Rahmenbedingungen mit zu kleinen
Grundstücksflächen bzw. ungünstigen Flächenzuschnitten. Der alte ZOB bietet
sich (nach dem Bau des neuen ZOB in 2 – 3 Jahren) als größere verfügbare Fläche
an, die eine schnelle Umsetzung von Projekten ermöglicht, da die Fläche im Eigentum
der Stadt Esslingen ist. Weil dieser Standort jedoch außerhalb des
Innenstadtrings liegt, in dem sich zentrenrelevanter Einzelhandel konzentrieren
soll, ist er als eine besondere Flächenreserve anzusehen. Der Standort muss
über die Martinstraße und den (neuen) Bahnhofplatz in das Einzelhandelsgefüge
integriert werden. Mögliche Einzelhandelsnutzungen sollen nicht zur
Verschiebung des Handelsschwerpunktes nach Westen beitragen und dürfen deswegen
die Entwicklung auf dem Karstadtparkplatz-Areal nicht erschweren.
·
Entwicklungsoption 4: Flächenzusammenlegung
Um dem Mangel an größeren, zusammenhängenden Flächen entgegenzuwirken sieht
eine weitere Strategie vor, in geeigneten Lagen benachbarte Erdgeschosse
zusammenzufassen und, wo möglich, baulich zu ergänzen. Die Stadtverwaltung regt
entsprechende Initiativen an und unterstützt sie durch Prozessbegleitung und
Planungs- und Baurecht. Geeignete Lagen sind die Bahnhofstraße, Am Kronenhof
und die Martinstraße. In der Pliensaustraße sind Zusammenlegungen ebenfalls
möglich, erfordern aber aufgrund der historischen Besonderheiten und möglicher
Denkmalschutzauflagen eine spezifische Betrachtung.
Keine Standortpotentiale für den
Einzelhandel haben:
·
Güterbahnhof
Der Standort Güterbahnhof befindet
sich südwestlich, in unmittelbarer Nähe zum zentralen Versorgungsbereich
Innenstadt. Hier wird kein neuer Einzelhandelsschwerpunkt geschaffen, um die
gewachsenen Strukturen der Altstadt nicht zu gefährden. Stattdessen ist die
Entwicklung eines innerstädtisch geprägten Wohn- und Arbeitsstandorts mit
ausschließlich standortbezogener Nahversorgung am neuen Stadtteilpark
vorgesehen.
·
Hengstenberg-Areal
Der Standort Hengstenberg-Areal
liegt im westlichen Stadtteilrand der Innenstadt. Auf Grund der Umgebungsnutzungen,
seiner äußersten Randlage im Siedlungsgefüge der Innenstadt und der Entfernung
zu größeren Wohnbereichen handelt es sich um einen nicht integrierten Standort.
Für das Hengstenberg-Areal ist eine Um- und Weiterentwicklung zu einem
Dienstleistungsstandort vorgesehen, wobei auch in Teilen die Errichtung von
Wohnungen denkbar ist. Eine Einzelhandelsansiedlung ist aus
regionalplanerischen Gründen (der Standort liegt nicht im Vorranggebiet für
großflächigen zentralrelevanten Einzelhandel) nur im nicht-zentralrelevanten
Sortimentsbereich unterhalb der Großflächigkeit rechtlich zwar denkbar aber
städtebaulich nicht erwünscht.
·
Weststadt
Mit dem Einkaufs- und Erlebniscenter
Dick befindet sich eine bedeutsame Einrichtung der Stadt Esslingen im Gebiet.
Des Weiteren sind hier eine Vielzahl von Ärzten, Dienstleistungsunternehmen und
Unternehmen der Kreativwirtschaft. Diese Einrichtungen unterstützen den
zentralen Versorgungsbereich. Hier wird kein neuer Einzelhandelsschwerpunkt (im
Sinne eines Magnetbetriebs) geschaffen, um die gewachsenen Strukturen der
Altstadt nicht zu gefährden. Geeignet erscheint der weitere Ausbau des
Dienstleistungsstandorts durchmischt mit Wohnnutzung.
- 4. Grundsätze
und Handlungsansätze für die östliche Innen-/Altstadt
·
"Gerade die
östliche Altstadt lebt vom inhabergeführten Einzelhandel und muss auch
zukünftig auf Individualität setzen" (Acocella 2010 S.15). Gleichwohl wird
jedoch festgestellt, dass "die östliche Altstadt bisher noch nicht ihre
eigene Marke kultiviert" (Acocella, Ergebnisprotokoll Workshop Einzelhandelsstrategie
13.11.2009 S.16).
·
"Die
östliche Altstadt muss ihre eigenen Wege gehen. Dabei müssen die besonderen
Charaktereigenschaften der östlichen Altstadt herausgearbeitet werden. Die
Stärken der östlichen Altstadt liegen vor allem in ihrem atmosphärisches
Potenzial, ihrer touristischen Dimension und ihrer Kleinteiligkeit"
(Pesch, Ergebnisprotokoll Workshop Einzelhandelsstrategie 13.11.2009 S.13).
·
Charakteristisch
für die östliche Altstadt sind die Kleinteiligkeit des Einzelhandelsangebots,
die hohe Wohnqualität mit historischer "Kulisse", abseits der
Küferstraße und Webergasse die vereinzelten Geschäfte in den Erdgeschosszonen
und die anspruchsvolle Gastronomie. Museen, Stadtbücherei, Neckarforum,
Landesbühne, weitere vielfältige kulturelle Angebote sowie
große Dienstleister (Amtsgericht, Finanzamt, Technisches Rathaus) sind zudem
Frequenzbringer, die die Basis für die Entwicklung des Einzelhandels
stabilisieren können. Für den Fortbestand von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben
muss die differenzierte Vielfalt von Nutzungen weiterentwickelt und gefördert
werden. Dabei ist zu beachten, dass der hochwertige Anspruch auch von den ergänzenden
Angeboten erfüllt wird.
·
Speziell fehlen
in der östlichen Altstadt noch Einrichtungen und Frequenzbringer, die eine
Belebung vor allem nach Ladenschluss ermöglichen: Szenekneipen und weitere
Kulturangebote mit hochwertigem Anspruch könnten die Attraktivität noch weiter
steigern und dazu beitragen, dass sich die östliche Altstadt zu einer
unverwechselbaren und nachgefragten Adresse oder "Marke" entwickelt.
·
Die Kunden haben
(ausdrücklich auch) gegenüber inhabergeführten Einzelhandel einen zunehmenden
Qualitätsanspruch der alle Bereiche umfasst, also von der Warenpräsentation
bis zur fachlichen und persönlichen Qualität des Verkaufspersonals. Hier ist
der Einzelhandel selbst gefragt (vgl. Acocella 2010 S.15).
·
Durch die
Identifikation der vorhandenen Potenziale, ist es möglich thematische Cluster zu bilden und diese durch gezielte Akquisition passender Nutzungen weiter zu entwickeln.
·
Integration / Abstimmung: Die Identifikation möglicher thematische Cluster
sollte aus den bereits existierenden Straßen- und Eigentümerstandortgemeinschaften
der östlichen Innen-/Altstadt hervorgehen. Nur so lässt sich eine Akzeptanz und
das erforderliche Engagement der Einzelhändler, Eigentümerinitiativen und der
lokale Akteure erreichen. Vor allem die Eigentümer der Immobilien müssen
stärker in die Entwicklung der östlichen Altstadt einbezogen werden
(Standort-Initiativen).
Nachfolgend
werden beispielhafte Vorschläge gemacht zur Bildung möglicher thematischer
Cluster.
·
Das vorhandene
thematische Cluster im Bereich "hochwertige Lebensmittel, Genuss, Feinkost
und regionale Erzeugnisse (inkl. Bio-Lebensmittel, fair-trade-Produkte
etc.)" sollte mit komplementären Angeboten ergänzt werden. Dies wird
unterstützt durch eine wachsende Nachfrage nach nachhaltig erzeugten
Konsumgütern und Lebensmitteln.
·
Das vorhandene
thematische Cluster im Bereich der Webergasse mit Goldschmieden, Kunsthandwerk,
Antiquitäten, Designermöbeln etc. sollte mit komplementären Angeboten ergänzt
werden.
·
Das partiell
vorhandene hochwertige Einzelhandelsangebot sollte um Gastronomiebetriebe
ergänzt werden, die die angesprochenen Lebens- und Genussmittel sowie regionale
Erzeugnisse verarbeiten.
·
Empfohlen wird
die Etablierung eines neuen thematischen Clusters "Gesundheit, Vitalität,
Wellness". Dies wird unterstützt durch eine wachsende Nachfrage nach
derartigen Dienstleistungsangeboten.
·
Zugänge zur östlichen Altstadt
"Die östliche Altstadt braucht ein Entré" (Acocella, Ergebnisprotokoll
Workshop Einzelhandelsstrategie 13.11.2009 S.26).
Die Überlegungen zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Bereiches
der Alten Feuerwache / Kiesstraße/ Küferstraße sollen zur Aufwertung des
Eingangs zur östlichen Altstadt beitragen (Acocella 2010 S.10).
Zur Zeit ist die städtebauliche und architektonische Qualität der östlichen Altstadt
von Außen kaum zu erkennen und das Quartier ist auch schwer aufzufinden.
Dringend nötig sind die Aufwertung der Zugänge in das Quartier: Maille-Kreuzung
und Maille-Park (Steg wird z. Zt. gebaut), Ritterstrasse, und die Verbesserung
der Vernetzung über die Ritterstrasse, den Fischbrunnenplatz, den Hafenmarkt
und den Rathausplatz. Auch in der Tiefgarage unter der Kiesstrasse müssen die
Ausgänge für Fußgänger in das Quartier aufgewertet werden (Adlergasse, Wolfstor).
3. Zum
Antrag 2:
Zentraler Versorgungsbereich
Die Abgrenzung eines
„Zentralen Versorgungsbereiches“ dient dazu, entsprechend den Anforderungen des
Baugesetzbuches, mittels eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Sinne
des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Aussagen über die vorhandenen und zu entwickelnden
zentralen Versorgungsbereiche“ zu treffen. Damit wird die verbindliche
Bauleitplanung unterstützt, indem nachvollziehbare und abgewogene Aussagen zu
den Versorgungsbereichen getroffen werden, in denen zur Stärkung der Innenstädte
und zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung die zentrenrelevanten
Sortimente zu konzentrieren sind. Ein in sich schlüssiges Standort- und
Sortimentskonzept ist Grundlage für eine belastbare Bauleitplanung zur
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt.
Der vorliegende Vorschlag zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches
Innenstadt fügt sich in den Rahmen des regionalplanerisch abgegrenzten
Vorrangsgebiets für großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandel. Innerhalb
dieses Rahmens wurde mit der Zielsetzung, den zentrenrelevanten Einzelhandel in
der Innen-/Altstadt weitgehend innerhalb des Innenstadtrings zu konzentrieren,
der zentrale Versorgungsbereich anhand tatsächlicher Nutzung und aufgrund für
die weitere Entwicklung geeigneter Potentialflächen entsprechend dem Lageplan
(Anlage 2.1) vom 27.01.2011 abgrenzt. Grundlage dafür waren die umfangreiche
Erhebung des Einzelhandelsbesatzes durch das Büro Dr. Acocella (2008) und die
Ergebnisse aus dem sich daran anschließenden weiteren Verfahren (Beteiligung
der TöB und der Workshop zum Einzelhandel im November 2009). Demnach liegt der
Esslinger zentrale Versorgungsbereich innerhalb des so genannten
„Altstadtrings“ (Berliner-, Augustiner-, Neckar-, Ulmer-, Grabbrunnen-,
Entengraben-, Ebershalden-, Maille- und Kiesstraße) und erhält im Bereich des
Alten ZOB eine „Ausbuchtung“; das Flächenpotential hier soll unter Beachtung
der Vorgabe, den Handelsschwerpunkt insgesamt nicht weiter nach Westen zu
verschieben, für sonst nicht in der Innenstadt realisierbare Sortimente und
Angebotsformen entwickelt werden.
4. Zum
Antrag 3:
Herleitung und Bedeutung der Sortimentsliste
·
Sortimentszuordnung
Als Basis für die
räumliche Steuerung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelhandelsvorhaben z.B. in
Gewerbegebieten oder auf anderen, nicht-integrierten Standorten ist es
notwendig, eine Sortimentsliste zu erstellen, welche nach zentrenrelevanten und
nicht zentrenrelevanten Sortimenten unterscheidet.
Es gibt bundes- wie landesrechtlich keine Legaldefinition, welche Warensortimente
zentrenrelevant sind. Nach ständiger Rechtssprechung bedarf es einer individuellen
Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation, wenn zur Umsetzung eines
Einzelhandelskonzeptes bestimmte Warensortimente an nicht integrierten Standorten
ausgeschlossen werden sollen. Die individuelle Betrachtung der jeweiligen
örtlichen Situation setzt eine genaue Analyse der vorhandenen Situation in der
Innenstadt und an den nicht integrierten Standorten voraus. Hierzu führte das Büro
Dr. Acocella eine komplette Bestandserhebung und Kartierung des Esslinger
Einzelhandelsbestand durch (Einzelhändlerbefragung August/September 2008).
Maßgeblich ist, dass die konkrete
Ausgestaltung der gemeindespezifischen Liste auf die örtlichen Verhältnisse
abgestimmt und im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden konkreten
städtebaulichen Erfordernisse begründet ist.
Gewichtig ist außerdem die Sortimentsliste im Regionalplan des Verbandes Region
Stuttgart (22.07.2009) und die im Einzelhandelserlass Baden-Württemberg 2001
aufgeführte (nicht abschließende) Zuordnung nach zentrenrelevanten und nicht
zentrenrelevanten Sortimenten.
Nach Acocella (2009) hat sich für die Zuordnung der Sortimente folgender Kriterienkatalog
herausgebildet (vgl. Gutachten Kap. 7.2):
■ Zentrenrelevant
sind Sortimente, die
- täglich oder wöchentlich nachgefragt
werden – kurzfristiger Bedarf;
- eine bestimmte Funktion am Standort
erfüllen – z.B. als Frequenzbringer;
.- vom Kunden gleich mitgenommen werden können („Handtaschensorti-
ment“);
- einer zentralen Lage bedürfen, weil
sie auf Frequenzbringer angewiesen
sind;
- Konkurrenz benötigen, um ein
entsprechendes Absatzpotenzial zu erreichen;
- für einen attraktiven Branchenmix
notwendig sind;
- in den zentralen Versorgungsbereichen
am stärksten vertreten sind.
·
■ Nahversorgungsrelevante Sortimente sind
immer auch zentrenrelevant, hingegen sind zentrenrelevante Sortimente nicht
zwangsläufig nahversorgungsrelevant.
■ Nicht zentrenrelevant dagegen sind vor
allem Sortimente, die
- die zentralen Standorte nicht prägen;
- auf Grund ihrer Größe und
Beschaffenheit bzw. wegen der Notwendigkeit
eines Pkw-Transports überwiegend an
gewerblichen Standorten angeboten
werden (z.B. Baustoffe);
- auf Grund ihres hohen Flächenbedarfs
nicht für zentrale Lagen geeignet
sind (z.B. Möbel);
- eine geringe Flächenproduktivität
aufweisen (Acocella 2009, S. 125).
Die Sortimentsliste wurde auf Basis der räumlichen Verteilung des Angebotes in
der Stadt Esslingen am Neckar und der oben genannten allgemeinen Merkmale
erstellt und ist somit stadtspezifisch.
Die vorgeschlagene Sortimentsliste stellt einerseits die lokalen Gegebenheiten
in Esslingen am Neckar dar und andererseits die aus Gutachersicht (Büro Dr. Acocella)
stadtentwicklungsplanerisch sinnvollen Zielvorstellungen zur Entwicklung des
zentralen Versorgungsbereichs.
■ Es
besteht die Notwendigkeit diese Sortimentsliste durch den Esslinger Gemeinderat
beschließen zu lassen, um für betroffene Einzelhändler und mögliche Investoren
eine Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten und um die
Bauleitplanung insgesamt auf eine belastbare und tragfähige Basis zu stellen.
■ Mit diesem Vorgehen wird den
gesetzlichen und regionalen Vorgaben zur Sicherung der Innenstadt und der
Nahversorgung entsprochen.
Das bedeutet:
- Der Verkauf zentrenrelevanter
Sortimente wird weitgehend auf den
zentralen Versorgungsbereich der
Innen- und Altstadt und auf die noch festzu-
legenden künftigen Zentralen
Versorgungsbereiche der Teilorte, die z. Zt.
im Kontext mit der Fortschreibung des
FNP auf der Grundlage des „Acocella-
Gutachtens“ verifiziert und abgestimmt
werden, konzentriert. Außerhalb dieser
zentralen Versorgungsbereiche kann der
Verkauf der zentrenrelevanten Sorti-
mente ausgeschlossen werden.
- Nicht-zentrenrelevante Sortimente
dürfen auf Großflächen nur im (von der
Regionalplanung definierten)
„Ergänzungsstandort“ E in Sirnau in „Sonderge-
bieten“ verkauft werden (wo heute
schon Möbel Rieger und Hornbach groß-
flächig anbieten) oder im zentralen
Versorgungsbereich Innenstadt. Unterhalb
der Großflächigkeit darf
nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel überall dort statt-
finden, wo Einzelhandel im
Bebauungsplan nicht ausschließlich ausgeschlos-
sen ist.
Zentrenrelevante Sortimente sind in
Sondergebieten im Kontext mit großflächi-
gem Einzelhandel auf maximal 340 m²
Verkaufsfläche beschränkt.
Amtsleiter Dezernent
Anlagen:
Anlage
1: "Einzelhandelskonzept für
die Innenstadt vom 17.06.2011"
Anlage
2.1: "Abgrenzung des Zentralen
Versorgungsbereichs vom 27.01.2011"
Anlage 2.2: "Darstellung der Entwicklungsbereiche der
Einzelhandelsentwicklung
vom 27.01.2011"
Anlage
3: "Sortimentsliste vom
27.01.2011"
Anlage 4: Behandlung der TöB
Anlage 5: Behandlung Öffentlichkeit
Anlage 6: Stellungnahmen im vollen Wortlaut