Stadt Esslingen am Neckar
Tiefbauamt 20.03.2012
Sachbearbeiter/in:
Michaela Mayer;
Reinhard Mattl;
66/061/2012
Ergänzungs - V O R L A G E
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Ausschuss für Technik und Umwelt
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05.03.2012
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Gemeinderat
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26.03.2012
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Betreff:
Neuer Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) und
ZOB-Dach, Bericht über die Untersuchung
verschiedener
Varianten zur Projekt-/Projektteilverschiebung Hier: Bericht zu den
Anträgen
der CDU vom 28.01.2012 und der Freien Wähler vom 30.01.2012
I. Antrag
1. Vom Bericht der Verwaltung zu den möglichen Varianten
der Projektverschiebung ZOB und ZOB-Dach wird Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung
empfiehlt die Umsetzung der Variante 0. Die im Haushaltsplan 2012 vorgesehenen
Mittel für die Realisierung des Daches werden entsperrt.
II.
Haushaltsrechtliche Deckung
entfällt
III.
Folgekosten
siehe weiterer Text
IV.
Begründung
Die Verwaltung wurde im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2012 von den Fraktionen beauftragt, verschiedene Szenarien
zur zeitlichen Verschiebung des ZOB-Daches bzw. des Gesamtprojektes ZOB
einschl. ZOB-Dach zu untersuchen und hinsichtlich der technischen, logistischen
und finanziellen Konsequenzen zu beurteilen. In der Vorlage 66/006/2012 wurde
das Thema am 23.01.2012 in 1. Lesung behandelt. Diese wurde mit 2 Anträgen der
CDU und Freien Wähler um zwei weitere Varianten (Varianten 4 und 5) erweitert.
Neben den beiden neuen Anträgen sollen auch Fragen aus der Sitzung vom
23.01.2012 beantwortet werden.
Variante 4: CDU-Variante: Teilüberdachung
Grundlage
dieser Variante ist der Antrag der CDU vom 28.01.2012 sowie die Skizze der CDU
vom 08.02.2012 (Anlage 1.1)
Zum Punkt
1. des Antrags:
Ermittlung der
Kosten:
Grundlage für
die Ermittlung der Kosten der Teilüberdachung sind für die linienförmigen
Tragwerke die Kosten aus der Kostenberechnung Büro Sobek für die Nebendächer,
die eine mittlere Stützenreihe beinhalten (ca. 1200 Euro/m² Dachfläche incl.
MwSt.). Das Flächentragwerk im Bereich des Treppenabgangs zur
Bahnsteigunterführung wurde mit den spezifischen Kosten des Hauptdachs
berechnet (ca. 1550 Euro/m² Dachfläche incl. MwSt.).
Die
Kostengegenüberstellung des Komplettdachs (Variante 0) zur Variante
Teilüberdachung ist in der Anlage 1.2 angehängt. Unter Berücksichtigung der
"verlorenen" Kosten aus dem Wettbewerbs- bzw. VOF-Verfahren, der
Planung und der südlich des Bahnhofs bereits hergestellten 6 Fundamente sowie
unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten aus Umplanung,
Zeitverlust/Preissteigerung, zusätzlich erforderliche Entwässerung und
Oberleitungsmasten ergeben sich Minderkosten von ca. 982.000 Euro gegenüber dem
Komplettdach.
Die
gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Nachteile der Teilüberdachung
lassen sich anhand der in Anlage 1.3 und 1.4 angehängten Pläne aufzeigen:
-
Die
Ausbildung der Überdachung in einer Höhe von 3 m ist in Bezug auf den Bahnhof
nachteilig, da sie in der Ansicht in den Fenstern des Erdgeschosses liegen und
denkmalschutzrechtlich so nicht genehmigt werden könnten.
-
Unter
den Dächern ist sowohl die Beleuchtung als auch das dynamische
Fahrgastinformationssystem für die einzelnen Bushaltestellen unterzubringen
=> niedere Kopfhöhe und Vandalismusgefahr. Der vorgesehene TFT-Großanzeiger
am Treppenabgang zur Bahnsteigunterführung ist nicht realisierbar.
-
Die
Befestigung der Oberleitung am Dach ist bei dieser Variante nicht mehr möglich,
es sind deshalb zusätzliche Oberleitungsmasten erforderlich, die wie die
niederen Dächer zur Einhaltung des Lichtraumprofils ebenfalls einen Abstand von
50 cm zum Fahrbahnrand haben müssen. Die Oberleitungsmasten ragen über das Dach
hinaus und die Dächer müssen in diesen Bereichen ausgeklinkt werden.
-
Städtebaulich
entsteht eine Ansammlung vieler Einzelelemente ohne integrativer sondern eher
untereinander bezugloser Wirkung.
Nachteilig ist
ebenfalls der Zeitverlust durch die erneute Planung. Es müsste eine komplett
neue Planung erstellt werden. Das Honorar für das Teildach liegt über der
Vergabegrenze und es wäre ein neues
VOF-Verfahren notwendig. Außerdem müssen in der Folge der Bebauungsplan
geändert sowie ein neues Baugesuch gestellt werden.
Der Zeitverlust würde mindestens 1,5 Jahre
betragen und ist demnach ebenfalls kostenrelevant was Preissteigungen angeht.
Durch die Neuplanung des Daches kann die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten
nicht wie geplant im Sommer/Herbst 2012 erfolgen, da die Planung der Gründung,
Fundamente, Verrohrung und Entwässerung nicht vorliegt. Das
Gesamtprojekt ZOB verschiebt sich demnach um mindestens 1,5 Jahre. Bei einer
Verschiebung um mehr als ein Jahr ist die Förderung gefährdet.
Zum Punkt
2. des Antrags:
Gegenüberstellung
der Vor- und Nachteile der beiden Varianten bezüglich Witterungsschutz bei
Schlagregen (siehe hierzu Schnitte in Anlage 1.4 und 1.5 ):
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Komplettdach
|
Teildach
|
Witterungsschutz Bussteig 1 bei Schlagregen von Süden
|
nein
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteig 1 bei Schlagregen von Norden
|
ja
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteige 2 bis 4 in der Harfe
|
ja
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteig 5 bei Schlagregen von Süden
|
ja
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteig 5 bei Schlagregen von Norden
|
eingeschränkt
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteig 6 bei Schlagregen von Süden
|
nein
|
nein
|
Witterungsschutz Bussteig 6 bei Schlagregen von Norden
|
ja
|
ja
|
Witterungsschutz Bussteig 7 bei Schlagregen
|
teilweise
|
teilweise
|
Witterungsschutz Bussteig 8 bei Schlagregen von Süden
|
ja
|
teilweise
|
Witterungsschutz Bussteig 8 bei Schlagregen von Norden
|
ja
|
ja
|
Witterungsschutz Bussteig 9 bei Schlagregen von Süden
|
ja
|
teilweise
|
Witterungsschutz Bussteig 9 bei Schlagregen von Norden
|
ja
|
teilweise
|
Die Variante 4 führt auf
fast allen Bussteigen dazu, dass bei Regen mit Wind kein Regenschutz gegeben
ist. Das ist das generelle Problem aller schmalen Dächer.
Zum Punkt
3. des Antrags:
Gegenüberstellung
der Abschreibungskosten der beiden
Varianten:
Abschreibungskosten
|
Komplettdach
|
Teildach
|
Kosten in Mio. €
|
3,87
|
2,89
|
Abschreibungsdauer in Jahren
|
33
|
33
|
Abschreibungskosten pro Jahr in €
|
117.273
|
87.576
|
Gegenüberstellung
der Folgekosten der beiden
Varianten:
Die Reinigung
der Ober- und Unterseite des Komplettdachs sollte alle 1-2 Jahre erfolgen. Es
müssen folgende Elemente gewartet bzw. gereinigt werden: Glasflächen, Glasfugen
und Regeneinläufe. Das Reinigungsprinzip für das Komplettdach sieht vor, dass
die Reinigung der Oberseite durch Begehen des Dachs und Sicherung der
Reinigungskraft über Gurte/Seile am Sekuranten-System erfolgt. Eine Hebebühne
ist nur für den Transport der Reinigungskraft incl. Gerätschaften auf das Dach
erforderlich. Die Reinigung der Unterseite erfolgt von einer Hebebühne aus und
muss nachts erfolgen.
Die Kosten für
die Reinigung und Wartung des Dachs einschließlich Prüfung der Glasfugen und
Reinigung der 18 Dacheinläufe beläuft sich auf ca. 8.000 bis 12.000 Euro
incl. MwSt..
Die Ober- und Unterseiten
der Teilüberdachungen sollten im gleichen Rhythmus gereinigt werden. Mit einer
Fläche von ca. 1138 m² gegenüber der Fläche des Komplettdachs von 2139 m²
können die Reinigungskosten entsprechend auf 53 % reduziert werden. Da die
linienförmigen Teilüberdachungen nicht begangen werden können, muss die
Reinigung der Ober- und Unterseite mit deutlichem Mehraufwand von einem
Hubsteiger aus erfolgen. Diese Arbeiten müssen, weil tagsüber der Busbetrieb
durch den Hubsteiger beeinträchtigt wäre, komplett nachts durchgeführt werden.
Deshalb werden 65 % der
Reinigungs- und Wartungskosten des Komplettdachs angesetzt.
Folgekosten Reinigung
|
Komplettdach
|
Teildach
|
Flächen
in m²
|
2139
(100%)
|
1138
(53%)
|
Reinigungs-
und Wartungskosten pro Einsatz in €
|
12.000 (100%)
|
7.800 (65%)
|
Zum Punkt
4. des Antrags:
Die
Abmessungen des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs sind das Ergebnis eines
städtebaulichen Wettbewerbs aus dem Jahr 2004. Das Wettbewerbsergebnis wurde
durch die Entwurfsplanung der "Gesellschaft für Gesamtverkehrsplanung,
Regionalisierung und Infrastrukturplanung mbH" (GRI) überprüft und die
Funktionalität insgesamt nachgewiesen. Im Rahmen der Ausführungsplanung durch
das Ingenieurbüro "Thomas und Partner" wurden weitere Optimierungen
vorgenommen, die sich zum Teil auch aus
einem zwischengeschalteten Sicherheitsaudit ergeben haben.
Hinsichtlich
der Abwicklung des Busbetriebs hat die "Ingenieur Gesellschaft
Verkehr" (IGV) im Jahr 2008 die Leistungsfähigkeit des neuen ZOB`s für die
Zukunft nachgewiesen. Kernstück des Gesamtkonzepts sind so genannte
Doppelhaltestellen, die auch später noch Veränderungen in den Haltepositionen
zulassen bzw. ermöglichen.
Beide
Dachvarianten (Entwurf Sobek und CDU-Antrag) müssen bei den Fundamenten und den
Dachabmessungen die geplanten Fahrbahnränder und das Lichtraumprofil für den
Verkehrsraum berücksichtigen. Eine Änderung der Struktur und Form des
Busbahnhofs ist nach der Fertigstellung
nicht zu erwarten. Jede Veränderung - allein schon im Straßen- und im Haltestellenbereich - wäre sehr aufwendig und mit sehr
hohen Kosten verbunden.
Der
Zuschussgeber schreibt eine Bindungsfrist von mindestens 10 Jahren vor.
Ansonsten muss der Zuschuss zurück gezahlt werden.
Variante 5: Antrag der Freien Wähler: Reduzierung des Komplettdachs um
Teilflächen
Grundlage
dieser Variante ist der Antrag der Freien Wähler vom 30.01.2012 (Anlage 2.1).
Zum Punkt
1. des Antrags:
Die
Reduzierung des Komplettdachs um die im Antrag gekennzeichnete Fläche A
(Überdachung des Fußgängerüberwegs zum Bahnhofsplatz) wird als Variante 5 A bezeichnet (Anlagen 2.2
und 2.3).
Die
Investitionskosten für die Überdachung des Fußgängerüberwegs mit einer Fläche
von 154 m² betragen ca. 238.700 Euro. Abzuziehen sind "verlorene"
Kosten wie die Planung sowie die erforderlichen Umplanungen im Bereich
Oberleitung und Beleuchtung und der Entfall eines Dachbefestigungspunktes mit
insgesamt 45.000 Euro.
Kostenreduzierung:
Die Investitionskosten reduzieren sich
demnach um ca. 193.700 Euro.
Die Abschreibungskosten reduzieren sich um jährlich ca. 6.000 Euro.
Die Kosten für
einen Reinigungs- und Wartungseinsatz
reduzieren sich gegenüber dem Komplettdach um 870 Euro.
Zum Punkt
2. des Antrags:
Die
Reduzierung des Komplettdachs um die im Antrag gekennzeichnete Fläche B (Finger
an Nord- und Südseite des Bahnhofsgebäudes) wird als Variante 5 B bezeichnet (Anlagen 2.2 und 2.4).
Die Oberkanten
der Überdachungen "B" liegen in einer Höhe von ca. 5,50 bis 5,90 m
über der Oberfläche des Gehwegbelages und sind an der Höhenlage und Dicke des
Stockgesimses des Bahnhofsgebäudes ausgerichtet. Eine Zerschneidung der Fassade
des Bahnhofsgebäudes durch diese Dächer konnte so vermieden werden. Weitere
Ausführungen zu den städtebaulichen Aspekten unter Punkt 3.
Der
Witterungsschutz ist sowohl für das nördliche als auch für das südliche Dach
aufgrund der Dachtiefe gegeben.
Die
Investitionskosten für diese Dächer mit einer Fläche von 298 m² betragen ca.
461.900 Euro. Auch bei dieser Variante gibt es "verlorene" Kosten
sowie Zusatzkosten wie zusätzliche Oberleitungsmastfundamente und zusätzlichen
Witterungsschutz, aber auch Ersparnisse aufgrund der nicht erforderlichen
Änderung des Rettungskonzepts aus dem Bahnhofsgebäude (Aufstellung siehe Anlage
2.2). Insgesamt betragen die Zusatzkosten ca. 141.000 Euro.
Kostenreduzierung:
Die Investitionskosten reduzieren sich
demnach um ca. 320.900 Euro.
Die Abschreibungskosten reduzieren sich um jährlich ca. 10.000 Euro.
Die Kosten für
einen Reinigungs- und Wartungseinsatz
reduzieren sich gegenüber dem Komplettdach um ca. 1.670 Euro.
Zum Punkt
3. des Antrags:
Die
Reduzierung des Komplettdachs um die im Antrag gekennzeichnete Fläche C
(linienförmige Nebendächer Bahnhofsplatz) wird als Variante 5 C bezeichnet (Anlagen 2.2 und 2.5).
Die
Investitionskosten für diese Dächer mit einer Fläche von 190 m² betragen ca.
215.000 Euro. Bei dieser Variante gibt es geringfügige verlorene bzw.
Zusatzkosten wie verlorene Planungskosten und zusätzlichen Witterungsschutz in
Höhe von ca. 49.000 Euro.
Kostenreduzierung:
Die Investitionskosten reduzieren sich
demnach um ca. 166.000 Euro.
Die Abschreibungskosten reduzieren sich um jährlich ca. 5.000 Euro.
Die Kosten für
einen Reinigungs- und Wartungseinsatz
reduzieren sich gegenüber dem Komplettdach um ca. 1.100 Euro.
Städtebauliche Aspekte zu den Teildächern B und C:
Jede Überdachung am Bahnhofgebäude muss sich der Herausforderung
des angemessenen Umgangs mit diesem Kulturdenkmal stellen. Nicht nur an dieser
Frage scheiterten die im Verfahren ebenfalls eine Zeitlang favorisierten
„großen“, das Gebäude komplett überdachenden Vorschläge, da sie in ihrer
Wirkung als zu bedrückend für den Bahnhof eingeschätzt wurden.
Im Wettbewerbsverfahren setzte sich dann letztendlich der Entwurf
vom Büro Sobek gegen seine Konkurrenten aufgrund seiner städtebaulichen und
architektonischen Qualitäten durch. Das Preisgericht würdigte „die Wirkung der
dargestellten Konstruktion, die ein Dach mit "beeindruckender
Leichtigkeit“ vermittelt.“ Das filigrane Dach mit nur geringer Konstruktionshöhe
und Geometrie führt zu einer verhältnismäßig geringen Erscheinungsbildbeeinträchtigung
(Vorprüfbericht).
In der Ausformulierung der Wettbewerbsarbeit zum Bauantrag und zur
Ausführungsplanung wurde, in Abstimmung mit der Denkmalpflege, viel Wert darauf
gelegt, das denkmalgeschützte Bahnhofgebäude in seiner Wirkung durch das Dach
und seine beiden „Arme“ nicht zu bedrängen. Als sehr gute Ausgangsbasis dafür
bewährte sich die insgesamt ruhige, unaufgeregte und zurückgenommene Haltung
dieses Entwurfs vom Büro Sobek.
Mit einer Höhe von etwa 5,90 m wird mit den beiden „Armen“ die
Höhe des Stockgesims der Bahnhoffassade und auch dessen „Dicke“ aufgenommen –
in der Frontalansicht verändern die Seitenarme des Daches daher weder die
Proportion noch die Wirkung der Bahnhoffassade. Zudem sind die Seitenarme
völlig eben – sie „schwingen“ nicht so wie das Hauptdach. Eine Zerschneidung
der Fassade und ihrer Proportion aber auch das „Zustellen“ von
Fassadenelementen durch die Arme des Hauptdaches konnte so vermieden werden.
Von Norden, vom Platz aus gesehen, erstreckt sich in der Sicht auf
den Bahnhof noch zusätzlich die schmale Trauflinie des etwa 3,70 m hohen
Nebendaches der nördlichen Bussteige 7.1 und 7.2 – sie liegt ungefähr in der
Frontalsicht auf der Höhe der oberen waagerechten Fensterrahmen der
Bahnhoffassade. Aus der gleichen Position betrachtet verstellt zudem der etwa
14 m lange und ebenfalls 3,70 m hohe WC-/Taxi-Pavillon die Sicht auf den
Bahnhof.
Bei der Planung der Nebendächer wurde darauf geachtet, sie in ihrer
seitlichen Wirkung so dünn wie möglich erscheinen zu lassen. Die Vorgaben für
den Pavillon lauteten, seine Proportion in das Höhensystem einzubinden, mit der
Materialität seiner Fassade die Homogenität der verwendeten Baustoffe des
Daches und des Backshops (am Abgang zur Unterführung) zu betonen, um so zu
einem stimmigen Gesamteindruck zu gelangen, bei dem die gezwungenermaßen
notwendigen unterschiedlichen Bauteile sich wieder zu einer Architektur aus
einem Guss zusammenfügen. Hauptdach, Dach“arme“, Nebendächer, Pavillon und Backshop
wurden zusammen mit dem Bahnhof als eine Gestaltungsaufgabe betrachtet und mit
ihrer Lösung werden städtebauliche, architektonische und denkmalpflegerische
Aspekte im vorliegenden Entwurf optimal austariert.
Insgesamt entsteht ein Ensemble aus Alt und Neu mit unterschiedlichen
Volumina und Formen, das - und das ist die spezielle Herausforderung an diesem
Platz – wie selbstverständlich als zusammengehörig wirkt und mit seiner Eleganz
und Leichtigkeit den Stadteingang zu einem besonderen, positiven Ort der
Ankunft und Abfahrt macht (Anlage 2.7: Plan 65/8/509 Ansichten).
Zusätzlich zu
den Punkten 1 bis 3 des Antrages wurde noch die Variante 5D (Verzicht auf die Flächen A bis C) untersucht (Anlagen
2.2 und 2.6):
Kostenreduzierung:
Die Investitionskosten reduzieren sich um ca. 700.600 Euro.
Die Abschreibungskosten reduzieren sich um jährlich ca. 21.000 Euro.
Die Kosten für
einen Reinigungs- und Wartungseinsatz
reduzieren sich gegenüber dem Komplettdach um ca. 3.600 Euro.
Zusammenfassung der fünf betrachteten Varianten:
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Variante 0
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Variante 1
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Variante 2
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Variante 3
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Variante 4
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Variante 5
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Mehr-/Minderkosten (Euro)
|
0
|
i.M.
155.000
|
i.M.
760.000
|
i.M.
1.215.000
|
i.M.
- 982.000
|
bis zu
- 700.600
|
Förderschädlichkeit
|
-
|
-
|
evtl. ja
|
-
|
evtl. ja
|
-
|
Provisorien für ÖPNV
|
-
|
-
|
erforderlich
|
erforderlich
|
-
|
-
|
Bauzeitverlängerung
|
-
|
-
|
erheblich
|
erheblich
|
-
|
-
|
Vermarktung alter ZOB
|
2014
|
etwas später
|
später
|
später
|
später
|
2014
|
Inbetriebnahme Südtangente
|
wie geplant
|
etwas später
|
später
|
wie geplant
|
später
|
wie geplant
|
Die Verwaltung
kann aufgrund der dargestellten Sachlage weiterhin nur die Umsetzung der
Variante 0 empfehlen (ergänzende Punkte zur Auflistung in der Vorlage vom
23.01.2012):
-
Die
besondere städtebauliche und architektonische Herausforderung am Busbahnhof und
Bahnhofplatz besteht darin, die Vielzahl an unterschiedlichen Funktionen und
Formen mit dem vorhandenen Bahnhof so zu einer Einheit auszubilden, dass nicht
eine Addition von ungeordneten, bezugslosen Einzelteilen entsteht. Deshalb
herrschte auch immer Einverständnis darüber, mit umfassenden
Wettbewerbsverfahren schrittweise die dem Ort und Anspruch Esslingens
angemessene und vor allem funktional, gestalterisch und finanziell nachhaltige
Lösung zu finden. Jede Alternative zu diesem Verfahren und jede daraus
entstehende Lösung muss sich an dieser Herausforderung und an den genannten Erfolgskriterien
messen lassen, will die Stadt nicht viel Geld in ein sich rasch als
unbefriedigend und unzulänglich herausstellendes Stückwerk investieren, was dann
bald wieder zu teueren Nachbesserungen und weiterem „Anstückeln“ führt.
-
Minderkosten
der Variante 4 wiegen die gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen
Defizite sowie den Zeitverlust nicht auf.
-
Bei sofortiger Entscheidung für eine
Reduzierung von Teilflächen des Daches -wie in der Variante 5- kann der
vorgesehene Zeitrahmen eingehalten werden. Ein vollständiger Verzicht auf die
Teildächer ( A, B, C ) ist aus der Sicht der Verwaltung undenkbar.
Entsprechende Ersatzlösungen ( zusätzliches Dach am WC / Taxistand, Wartehäuschen
etc. ) wären erforderlich.
Amtsleiter Amtsleiter
Dezernent II
Tiefbauamt Stadtplanungsamt
Anlagen:
Anlage 1.1: Antrag der CDU vom 28.01.2012
und Skizze vom 08.02.2012
Anlage 1.2: Variante 4 - Darstellung der
Konsequenzen
Anlage 1.3: Variante 4 - Lageplan
Anlage 1.4: Variante 4 – Schnitte „Hafe“
Anlage 1.5: Variante 4 – Schnitte Bahnhof
Anlage 2.1: Antrag der Freien Wähler vom
30.01.2012
Anlage 2.2: Variante 5 - Darstellung der
Konsequenzen
Anlage 2.3: Variante 5A - Lageplan
Anlage 2.4: Variante 5B - Lageplan
Anlage 2.5: Variante 5C - Lageplan
Anlage 2.6: Variante 5D - Lageplan
Anlage
2.7: Ansichten (Plan 65/8/509)